§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]
§ 105 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Geschäftsunfähigkeit und deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften. Der Paragraph besagt, dass ein Rechtsgeschäft, das von einer geschäftsunfähigen Person vorgenommen wird, grundsätzlich nichtig ist. Geschäftsunfähig sind Personen, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aufgrund einer psychischen Störung nicht in der Lage sind, die Bedeutung ihrer Handlungen zu erkennen. Die Bedeutung dieses Paragraphen liegt darin, dass er den Schutz von Personen gewährleistet, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, die Konsequenzen ihrer Entscheidungen zu verstehen. Dadurch wird verhindert, dass solche Personen durch ihre eigenen Handlungen benachteiligt oder ausgebeutet werden. Beispiele aus dem Alltag: 1. **Kinder unter 7 Jahren**: Ein 6-jähriges Kind kauft ohne Zustimmung der Eltern ein Spielzeug im Wert von 20 Euro. Dieser Kaufvertrag ist gemäß § 105 BGB nichtig, da das Kind geschäftsunfähig ist. 2. **Psychische Erkrankung**: Eine Person, die aufgrund einer schweren Depression nicht in der Lage ist, die Bedeutung ihrer Entscheidungen zu erkennen, unterschreibt einen Vertrag. Dieser Vertrag könnte ebenfalls als nichtig angesehen werden, da die Person geschäftsunfähig ist. 3. **Einwilligung der Eltern**: Ein 15-jähriger Jugendlicher möchte ein Handy kaufen. Da er geschäftsfähig ist, aber nur beschränkt geschäftsfähig, benötigt er die Zustimmung seiner Eltern. Ohne diese Zustimmung wäre der Kaufvertrag gemäß § 105 BGB ebenfalls nicht wirksam. Diese Regelungen dienen dem Schutz derjenigen, die nicht in der Lage sind, die Tragweite ihrer Entscheidungen zu erfassen, und stellen sicher, dass ihre Interessen gewahrt bleiben.
§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]
Von deiner Leistungspflicht bei einem Vertrag kannst du unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen befreit werden. Die wichtigsten Fälle sind: 1. **Unmöglichkeit (§ 275 BGB)** W... [mehr]
Ob du für eine Leistung bezahlen musst, auch wenn du sie nicht in Anspruch nimmst, hängt vom jeweiligen Vertrag und den geltenden Geschäftsbedingungen ab. In vielen Fällen gilt: We... [mehr]
Grundsätzlich darfst du für deine Frau nicht einfach rechtsverbindlich unterschreiben. Jeder Mensch muss Verträge und rechtlich relevante Dokumente grundsätzlich selbst unterschrei... [mehr]
§ 280 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Der Wortlaut lautet: **§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung** (1) Verle... [mehr]
Minderjährige unter 7 Jahren sind nach deutschem Recht gemäß § 104 Nr. 1 BGB geschäftsunfähig. Das bedeutet, sie können keine wirksamen Willenserklärungen abge... [mehr]
§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist eine Vorschrift des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters bei Wohnraummietverhältnissen regelt. D... [mehr]
Wenn du als Angehörige*r eine Generalvollmacht für deine Eltern hast und sie telefonisch Verträge (z.B. Abo-Fallen) abschließen, gibt es mehrere rechtliche und praktische Mög... [mehr]
In der Wahlstation des juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) schließt du in der Regel einen **Ausbildungsvertrag** oder **Ausbildungsplan** mit der jeweiligen Rechtsabteilung ab. Es... [mehr]
Ob du eine Pauschale verlangen kannst, hängt vom Kontext ab. Grundsätzlich ist es in vielen Bereichen (z.B. bei Dienstleistungen, Handwerksarbeiten, Beratungen oder im Rahmen von Verträ... [mehr]