Die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit bei Demenz erfolgt in der Regel dann, wenn Zweifel daran bestehen, dass eine betroffene Person ihre eigenen Angelegenheiten noch selbstständig... [mehr]
§ 105 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Geschäftsunfähigkeit und deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften. Der Paragraph besagt, dass ein Rechtsgeschäft, das von einer geschäftsunfähigen Person vorgenommen wird, grundsätzlich nichtig ist. Geschäftsunfähig sind Personen, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aufgrund einer psychischen Störung nicht in der Lage sind, die Bedeutung ihrer Handlungen zu erkennen. Die Bedeutung dieses Paragraphen liegt darin, dass er den Schutz von Personen gewährleistet, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, die Konsequenzen ihrer Entscheidungen zu verstehen. Dadurch wird verhindert, dass solche Personen durch ihre eigenen Handlungen benachteiligt oder ausgebeutet werden. Beispiele aus dem Alltag: 1. **Kinder unter 7 Jahren**: Ein 6-jähriges Kind kauft ohne Zustimmung der Eltern ein Spielzeug im Wert von 20 Euro. Dieser Kaufvertrag ist gemäß § 105 BGB nichtig, da das Kind geschäftsunfähig ist. 2. **Psychische Erkrankung**: Eine Person, die aufgrund einer schweren Depression nicht in der Lage ist, die Bedeutung ihrer Entscheidungen zu erkennen, unterschreibt einen Vertrag. Dieser Vertrag könnte ebenfalls als nichtig angesehen werden, da die Person geschäftsunfähig ist. 3. **Einwilligung der Eltern**: Ein 15-jähriger Jugendlicher möchte ein Handy kaufen. Da er geschäftsfähig ist, aber nur beschränkt geschäftsfähig, benötigt er die Zustimmung seiner Eltern. Ohne diese Zustimmung wäre der Kaufvertrag gemäß § 105 BGB ebenfalls nicht wirksam. Diese Regelungen dienen dem Schutz derjenigen, die nicht in der Lage sind, die Tragweite ihrer Entscheidungen zu erfassen, und stellen sicher, dass ihre Interessen gewahrt bleiben.
Die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit bei Demenz erfolgt in der Regel dann, wenn Zweifel daran bestehen, dass eine betroffene Person ihre eigenen Angelegenheiten noch selbstständig... [mehr]
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Ein Datum bei Bestätigungen oder Verträgen anzugeben, ist rechtlich in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Das Datum dient als Nachweis, wann die... [mehr]
Eine symbolische Vereinbarung ist eine Abmachung, die vor allem eine symbolische Bedeutung hat und weniger auf rechtlicher oder praktischer Ebene bindend ist. Sie dient oft dazu, ein gemeinsames Verst... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Eigentümer über“ bezieht sich auf die sogenannte Gefahrtragung, also dara... [mehr]
§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]