Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers stehen nicht frei zur Wahl, sondern ergeben sich vor allem aus dem Testament selbst und ergänzend aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere aus...
Kann eine geschäftsunfähige Person ein wirksames Testament erstellen?
Antwort vomNein, eine geschäftsunfähige Person kann kein wirksames Testament erstellen. Nach deutschem Recht (§ 2229 Abs. 4 BGB) ist die Testierfähigkeit Voraussetzung für die Errichtung eines Testaments. Geschäftsunfähige Personen – das sind in der Regel Kinder unter sieben Jahren oder Personen, die sich dauerhaft in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden (§ 104 BGB) – sind auch testierunfähig. Ein von einer geschäftsunfähigen Person errichtetes Testament ist daher nichtig.
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Gehört die Testamentsvollstreckung zum Nachlassverfahren?
Nein. Die Testamentsvollstreckung gehört nicht zum gerichtlichen Nachlassverfahren, sondern ist die spätere Umsetzung des Testaments durch den Testamentsvollstrecker. Der entscheidende Unter...