Zu welchem Zeitpunkt hat die Kündigung spätestens beim Vermieter einzutreffen?

Antwort

Die Kündigung eines Mietvertrags muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eintreffen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Das bedeutet, wenn du beispielsweise zum 30. Juni kündigen möchtest, muss die Kündigung spätestens am 3. April beim Vermieter sein. Beachte, dass Samstage in diesem Zusammenhang als Werktage zählen.

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