Wann ist eine fristlose Kündigung eines Wohnungsmietvertrags möglich?

Antwort

Eine fristlose Kündigung eines Wohnungsmietvertrags ist nach deutschem Mietrecht (§ 543 BGB) möglich, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, der es einer Partei unzumutbar macht, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Typische Gründe sind: **Für den Vermieter:** - **Zahlungsverzug:** Der Mieter ist mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten oder mit einem erheblichen Teil der Miete im Rückstand. - **Verletzung der Sorgfaltspflicht:** Der Mieter gefährdet die Mietsache erheblich, z.B. durch mutwillige Beschädigung. - **Störung des Hausfriedens:** Der Mieter stört nachhaltig den Hausfrieden, z.B. durch wiederholte Ruhestörung oder Bedrohung anderer Mieter. **Für den Mieter:** - **Gesundheitsgefährdung:** Die Wohnung ist in einem Zustand, der die Gesundheit gefährdet (z.B. Schimmel, fehlende Heizung im Winter). - **Unzumutbare Belästigung:** Der Vermieter verletzt seine Pflichten erheblich, z.B. durch ständige unerlaubte Betreten der Wohnung. - **Nichtgewährung des Gebrauchs:** Der Vermieter stellt die Nutzung der Wohnung nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. **Wichtig:** Vor einer fristlosen Kündigung ist in vielen Fällen eine Abmahnung erforderlich, damit die andere Partei die Möglichkeit hat, das Fehlverhalten abzustellen. Nur bei besonders schweren Verstößen kann die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Weitere Details findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere in [§ 543 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html).

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