Eine Mietkündigung sollte immer schriftlich erfolgen und bestimmte Angaben enthalten, damit sie wirksam ist. Hier findest du ein Muster, das du an deine Situation anpassen kannst: --- **Mieterk... [mehr]
Eine fristlose Kündigung eines Wohnungsmietvertrags ist nach deutschem Mietrecht (§ 543 BGB) möglich, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, der es einer Partei unzumutbar macht, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Typische Gründe sind: **Für den Vermieter:** - **Zahlungsverzug:** Der Mieter ist mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten oder mit einem erheblichen Teil der Miete im Rückstand. - **Verletzung der Sorgfaltspflicht:** Der Mieter gefährdet die Mietsache erheblich, z.B. durch mutwillige Beschädigung. - **Störung des Hausfriedens:** Der Mieter stört nachhaltig den Hausfrieden, z.B. durch wiederholte Ruhestörung oder Bedrohung anderer Mieter. **Für den Mieter:** - **Gesundheitsgefährdung:** Die Wohnung ist in einem Zustand, der die Gesundheit gefährdet (z.B. Schimmel, fehlende Heizung im Winter). - **Unzumutbare Belästigung:** Der Vermieter verletzt seine Pflichten erheblich, z.B. durch ständige unerlaubte Betreten der Wohnung. - **Nichtgewährung des Gebrauchs:** Der Vermieter stellt die Nutzung der Wohnung nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. **Wichtig:** Vor einer fristlosen Kündigung ist in vielen Fällen eine Abmahnung erforderlich, damit die andere Partei die Möglichkeit hat, das Fehlverhalten abzustellen. Nur bei besonders schweren Verstößen kann die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Weitere Details findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere in [§ 543 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html).
Eine Mietkündigung sollte immer schriftlich erfolgen und bestimmte Angaben enthalten, damit sie wirksam ist. Hier findest du ein Muster, das du an deine Situation anpassen kannst: --- **Mieterk... [mehr]
Ob der Mieter bei Ausübung seines außerordentlichen Kündigungsrechts wegen einer Mieterhöhung die Wohnung renoviert übergeben muss, hängt grundsätzlich von den Vere... [mehr]
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]