Wann wird den Mietern die Modernisierung angekündigt und welchen Inhalt hat diese Ankündigung?

Antwort

Die Ankündigung einer Modernisierung muss den Mietern spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitgeteilt werden. Diese Ankündigung muss bestimmte Inhalte umfassen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Dazu gehören: 1. **Art und Umfang der Modernisierungsmaßnahmen**: Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Arbeiten. 2. **Voraussichtlicher Beginn und Dauer der Arbeiten**: Ein konkreter Zeitplan, wann die Arbeiten starten und wie lange sie voraussichtlich dauern werden. 3. **Zu erwartende Mieterhöhung**: Eine Berechnung, wie sich die Modernisierung auf die Miete auswirken wird. 4. **Hinweise auf Härtefallregelungen**: Informationen darüber, dass Mieter unter bestimmten Umständen Widerspruch einlegen können, wenn die Modernisierung für sie eine unzumutbare Härte darstellt. Diese Ankündigung soll den Mietern ausreichend Zeit geben, sich auf die bevorstehenden Maßnahmen einzustellen und gegebenenfalls Einwände zu erheben.

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