Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebu... [mehr]
Baulast und Notwegerecht sind zwei unterschiedliche rechtliche Instrumente im deutschen Grundstücksrecht, die oft verwechselt werden, aber verschiedene Zwecke und Rechtsgrundlagen haben. Hier ein Vergleich: **1. Definition und Zweck** - **Baulast:** Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, die sich auf sein Grundstück beziehen. Sie dient meist dazu, bauordnungsrechtliche Vorschriften einzuhalten, z.B. die Sicherung von Zufahrten, Abstandsflächen oder Stellplätzen. *Rechtsgrundlage:* Landesbauordnungen (z.B. § 83 BauO NRW). - **Notwegerecht:** Das Notwegerecht ist ein privatrechtlicher Anspruch, der einem Grundstückseigentümer zusteht, dessen Grundstück keine ausreichende Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat. Er kann verlangen, dass ihm der Nachbar die Benutzung eines Weges über dessen Grundstück gegen Entschädigung gestattet. *Rechtsgrundlage:* § 917 BGB. **2. Beteiligte Parteien** - **Baulast:** Beteiligte sind der Grundstückseigentümer und die Bauaufsichtsbehörde. - **Notwegerecht:** Beteiligte sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke (privatrechtliches Verhältnis). **3. Eintragung und Wirkung** - **Baulast:** Wird im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde eingetragen und wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern. - **Notwegerecht:** Entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Es kann im Grundbuch eingetragen werden, muss aber nicht zwingend. **4. Entstehung** - **Baulast:** Freiwillige Erklärung des Eigentümers gegenüber der Behörde. - **Notwegerecht:** Gesetzlicher Anspruch, der notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann. **5. Dauer** - **Baulast:** Besteht, solange sie im Baulastenverzeichnis eingetragen ist oder bis sie gelöscht wird. - **Notwegerecht:** Besteht, solange die Notlage (fehlender Zugang) andauert. **Zusammenfassung:** Die Baulast ist ein öffentlich-rechtliches Instrument zur Sicherung bauordnungsrechtlicher Belange, während das Notwegerecht ein privatrechtlicher Anspruch zur Sicherung der Erreichbarkeit eines Grundstücks ist. Beide können sich auf Wege beziehen, unterscheiden sich aber in Rechtsgrundlage, Beteiligten und Entstehung. Weitere Informationen: - [Baulast – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Baulast) - [Notwegerecht – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht)
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebu... [mehr]
Das Ergebnis einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks kannst du in der Regel beim zuständigen Amtsgericht einsehen, das die Versteigerung durchgeführt hat. Die Ergebnisse werden meis... [mehr]
Bei einer Zwangsversteigerung gehen die Pflichten für ein Grundstück grundsätzlich mit dem Zuschlag auf den Erwerber über. Der Zuschlag ist der gerichtliche Beschluss, mit dem das... [mehr]
Die Grundstücksbezeichnung „auf der Schmelz“ bezieht sich in der Regel auf einen Flurnamen oder eine historische Bezeichnung eines bestimmten Gebiets. Das Wort „Schmelz“ s... [mehr]
Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Wert, der in Deutschland zur Bewertung landwirtschaftlicher Flächen verwendet wird. Du findest die Ertragsmesszahl in der Regel in folgenden Dokumenten und bei d... [mehr]
Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Wert, der die Ertragsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Grundstücks in Deutschland angibt. Du kannst die Ertragsmesszahl für ein bestimmtes Grundst&u... [mehr]
Ein Grundstück einfach so an die Gemeinde „zurückzugeben“ ist in Deutschland in der Regel nicht möglich, da es sich um Privateigentum handelt und die Gemeinde nicht verpflic... [mehr]
Eine Beeinträchtigung durch ein Wegerecht begründet man, indem man darlegt, wie das eingeräumte Wegerecht Nutzung oder den Wert des eigenen Grundstücks nachteilig beeinflusst. Typi... [mehr]
Ein Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zum Zwecke des Durchgangs oder der Durchfahrt zu nutzen. Die Berechnung eines Wegerechts bezieht sich in der Regel auf die Festlegung und Bewer... [mehr]
Ein fremdes Grundstück darfst du grundsätzlich nicht ohne Weiteres vermessen lassen. Dafür gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen: 1. **Berechtigtes Interesse oder Auftrag**: N... [mehr]