Ein Notwegerecht entsteht, wenn ein Grundstück keine ausreichende Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat (also keine sogenannte „ausreichende Wegverbindung“ besteht) und der Ei... [mehr]
Baulast und Notwegerecht sind zwei unterschiedliche rechtliche Instrumente im deutschen Grundstücksrecht, die oft verwechselt werden, aber verschiedene Zwecke und Rechtsgrundlagen haben. Hier ein Vergleich: **1. Definition und Zweck** - **Baulast:** Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, die sich auf sein Grundstück beziehen. Sie dient meist dazu, bauordnungsrechtliche Vorschriften einzuhalten, z.B. die Sicherung von Zufahrten, Abstandsflächen oder Stellplätzen. *Rechtsgrundlage:* Landesbauordnungen (z.B. § 83 BauO NRW). - **Notwegerecht:** Das Notwegerecht ist ein privatrechtlicher Anspruch, der einem Grundstückseigentümer zusteht, dessen Grundstück keine ausreichende Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat. Er kann verlangen, dass ihm der Nachbar die Benutzung eines Weges über dessen Grundstück gegen Entschädigung gestattet. *Rechtsgrundlage:* § 917 BGB. **2. Beteiligte Parteien** - **Baulast:** Beteiligte sind der Grundstückseigentümer und die Bauaufsichtsbehörde. - **Notwegerecht:** Beteiligte sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke (privatrechtliches Verhältnis). **3. Eintragung und Wirkung** - **Baulast:** Wird im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde eingetragen und wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern. - **Notwegerecht:** Entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Es kann im Grundbuch eingetragen werden, muss aber nicht zwingend. **4. Entstehung** - **Baulast:** Freiwillige Erklärung des Eigentümers gegenüber der Behörde. - **Notwegerecht:** Gesetzlicher Anspruch, der notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann. **5. Dauer** - **Baulast:** Besteht, solange sie im Baulastenverzeichnis eingetragen ist oder bis sie gelöscht wird. - **Notwegerecht:** Besteht, solange die Notlage (fehlender Zugang) andauert. **Zusammenfassung:** Die Baulast ist ein öffentlich-rechtliches Instrument zur Sicherung bauordnungsrechtlicher Belange, während das Notwegerecht ein privatrechtlicher Anspruch zur Sicherung der Erreichbarkeit eines Grundstücks ist. Beide können sich auf Wege beziehen, unterscheiden sich aber in Rechtsgrundlage, Beteiligten und Entstehung. Weitere Informationen: - [Baulast – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Baulast) - [Notwegerecht – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht)
Ein Notwegerecht entsteht, wenn ein Grundstück keine ausreichende Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat (also keine sogenannte „ausreichende Wegverbindung“ besteht) und der Ei... [mehr]
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu... [mehr]
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) ist ein gesetzlich geregeltes Wegerecht, das greift, wenn ein Grundstück keine ausreichende Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat. Es kann grundsätz... [mehr]
Das Notleitrecht und der Begriff „Schwarzbau“ betreffen unterschiedliche rechtliche Bereiche im deutschen Baurecht und Nachbarrecht: **Notleitungsrecht:** Das Notleitungsrecht ist im B&uu... [mehr]
Ja, Notwegerecht (§ 917 BGB) und Notleitungsrecht (§ 917 analog, § 1004 BGB, teils nach Landesrecht) können grundsätzlich auf zwei unterschiedlichen Trassen ein Grundstüc... [mehr]
Hier findest du ein Muster für einen Widerspruch, wenn drei einzelne Grundstücke fälschlicherweise als zusammenhängend behandelt wurden: --- **Widerspruch gegen die Einstufung me... [mehr]
Ja, grundsätzlich kann auch auf ein Grundstück, das im Eigentum einer Stiftung steht, eine Zwangshypothek eingetragen werden. Die Zwangshypothek ist ein Sicherungsmittel für eine Geldfo... [mehr]
Ja, beim Verkauf eines Grundstücks können für den verschiedene Kosten anfallen. Zu den wichtigsten zählen: 1. **Notarkosten**: Der Kaufvertrag muss in Deutschland notariell beurku... [mehr]
Ob ein Grundstück als unerschlossen gilt, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und Definitionen in deinem Bundesland oder deiner Gemeinde ab. In der Regel wird ein Grundstü... [mehr]
Der Grundstückskauf verläuft in mehreren Schritten: 1. **Suchphase**: Zunächst suchst du nach einem geeigneten Grundstück. Dabei kannst du Immobilienportale, Makler oder lokale An... [mehr]