Ein Notwegerecht entsteht, wenn ein Grundstück keine ausreichende Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat (also keine sogenannte „ausreichende Wegverbindung“ besteht) und der Ei... [mehr]
Baulast und Notwegerecht sind zwei unterschiedliche rechtliche Instrumente im deutschen Grundstücksrecht, die oft verwechselt werden, aber verschiedene Zwecke und Rechtsgrundlagen haben. Hier ein Vergleich: **1. Definition und Zweck** - **Baulast:** Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, die sich auf sein Grundstück beziehen. Sie dient meist dazu, bauordnungsrechtliche Vorschriften einzuhalten, z.B. die Sicherung von Zufahrten, Abstandsflächen oder Stellplätzen. *Rechtsgrundlage:* Landesbauordnungen (z.B. § 83 BauO NRW). - **Notwegerecht:** Das Notwegerecht ist ein privatrechtlicher Anspruch, der einem Grundstückseigentümer zusteht, dessen Grundstück keine ausreichende Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat. Er kann verlangen, dass ihm der Nachbar die Benutzung eines Weges über dessen Grundstück gegen Entschädigung gestattet. *Rechtsgrundlage:* § 917 BGB. **2. Beteiligte Parteien** - **Baulast:** Beteiligte sind der Grundstückseigentümer und die Bauaufsichtsbehörde. - **Notwegerecht:** Beteiligte sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke (privatrechtliches Verhältnis). **3. Eintragung und Wirkung** - **Baulast:** Wird im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde eingetragen und wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern. - **Notwegerecht:** Entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Es kann im Grundbuch eingetragen werden, muss aber nicht zwingend. **4. Entstehung** - **Baulast:** Freiwillige Erklärung des Eigentümers gegenüber der Behörde. - **Notwegerecht:** Gesetzlicher Anspruch, der notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann. **5. Dauer** - **Baulast:** Besteht, solange sie im Baulastenverzeichnis eingetragen ist oder bis sie gelöscht wird. - **Notwegerecht:** Besteht, solange die Notlage (fehlender Zugang) andauert. **Zusammenfassung:** Die Baulast ist ein öffentlich-rechtliches Instrument zur Sicherung bauordnungsrechtlicher Belange, während das Notwegerecht ein privatrechtlicher Anspruch zur Sicherung der Erreichbarkeit eines Grundstücks ist. Beide können sich auf Wege beziehen, unterscheiden sich aber in Rechtsgrundlage, Beteiligten und Entstehung. Weitere Informationen: - [Baulast – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Baulast) - [Notwegerecht – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht)
Ein Notwegerecht entsteht, wenn ein Grundstück keine ausreichende Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat (also keine sogenannte „ausreichende Wegverbindung“ besteht) und der Ei... [mehr]
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu... [mehr]
Bei einem gewerblichen Grundstücksverkauf werden typischerweise folgende Fragen gestellt: 1. **Eigentumsverhältnisse:** Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundst&u... [mehr]
Der Satz „Der Rückfallanspruch bei Vorversterben erstreckt sich nicht auf das Surrogat bei einem unbebauten Grundstück“ stammt meist aus Schenkungsverträgen oder Übertr... [mehr]
Der Wert eines 28 Ar (2.800 m²) großen, recht zentral gelegenen Grundstücks in Backnang hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der genauen Lage, der Nutzungsart (z.B. Wo... [mehr]
Nein, ein Grundstück kann grundsätzlich nicht wirksam weiterverkauft werden, wenn der Verkäufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sondern lediglich eine Aufla... [mehr]
Wenn zwei Flurstücke ein Grundstück bilden (also zu einem Grundstück im rechtlichen Sinne vereinigt werden), ergeben sich daraus insbesondere folgende Verpflichtungen und rechtliche Fol... [mehr]
Ein Grenzpunkt auf einem Grundstück ist ein genau festgelegter Punkt, der die Grenze zwischen zwei Grundstücken markiert. Er dient dazu, die exakte Lage der Grundstücksgrenze im Gel&aum... [mehr]
Ein Wegerecht ist in Deutschland in der Regel ein sogenanntes Grunddienstbarkeitsrecht (§ 1018 BGB), das im Grundbuch eingetragen wird. Es berechtigt den Begünstigten, einen bestimmten Weg &... [mehr]
Genaue Grundstücksgrenzen sind in Deutschland im sogenannten Liegenschaftskataster (auch Katasteramt oder Vermessungsamt genannt) einsehbar. Dort werden Flurstücke, deren Grenzen und Eigentu... [mehr]