Unterschied zwischen Baulast und Notwegerecht?

Antwort

Baulast und Notwegerecht sind zwei unterschiedliche rechtliche Instrumente im deutschen Grundstücksrecht, die oft verwechselt werden, aber verschiedene Zwecke und Rechtsgrundlagen haben. Hier ein Vergleich: **1. Definition und Zweck** - **Baulast:** Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, die sich auf sein Grundstück beziehen. Sie dient meist dazu, bauordnungsrechtliche Vorschriften einzuhalten, z.B. die Sicherung von Zufahrten, Abstandsflächen oder Stellplätzen. *Rechtsgrundlage:* Landesbauordnungen (z.B. § 83 BauO NRW). - **Notwegerecht:** Das Notwegerecht ist ein privatrechtlicher Anspruch, der einem Grundstückseigentümer zusteht, dessen Grundstück keine ausreichende Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat. Er kann verlangen, dass ihm der Nachbar die Benutzung eines Weges über dessen Grundstück gegen Entschädigung gestattet. *Rechtsgrundlage:* § 917 BGB. **2. Beteiligte Parteien** - **Baulast:** Beteiligte sind der Grundstückseigentümer und die Bauaufsichtsbehörde. - **Notwegerecht:** Beteiligte sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke (privatrechtliches Verhältnis). **3. Eintragung und Wirkung** - **Baulast:** Wird im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde eingetragen und wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern. - **Notwegerecht:** Entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Es kann im Grundbuch eingetragen werden, muss aber nicht zwingend. **4. Entstehung** - **Baulast:** Freiwillige Erklärung des Eigentümers gegenüber der Behörde. - **Notwegerecht:** Gesetzlicher Anspruch, der notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann. **5. Dauer** - **Baulast:** Besteht, solange sie im Baulastenverzeichnis eingetragen ist oder bis sie gelöscht wird. - **Notwegerecht:** Besteht, solange die Notlage (fehlender Zugang) andauert. **Zusammenfassung:** Die Baulast ist ein öffentlich-rechtliches Instrument zur Sicherung bauordnungsrechtlicher Belange, während das Notwegerecht ein privatrechtlicher Anspruch zur Sicherung der Erreichbarkeit eines Grundstücks ist. Beide können sich auf Wege beziehen, unterscheiden sich aber in Rechtsgrundlage, Beteiligten und Entstehung. Weitere Informationen: - [Baulast – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Baulast) - [Notwegerecht – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht)

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