Wie hängt das Notleitungsrecht mit einem Schwarzbau zusammen?

Antwort

Das Notleitrecht und der Begriff „Schwarzbau“ betreffen unterschiedliche rechtliche Bereiche im deutschen Baurecht und Nachbarrecht: **Notleitungsrecht:** Das Notleitungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 917 geregelt. Es besagt, dass ein Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht hat, Leitungen (z.B. Wasser, Strom, Abwasser) über das Grundstück eines Nachbarn zu führen, wenn sein eigenes Grundstück keine ausreichende Verbindung zu öffentlichen Versorgungsleitungen hat und keine andere zumutbare Möglichkeit besteht. Dieses Recht ist jedoch an enge Voraussetzungen gebunden und meist mit einer Entschädigungspflicht gegenüber dem Nachbarn verbunden. Es handelt sich um eine sogenannte „Notwegrecht“-ähnliche Regelung, die im Interesse der ordnungsgemäßen Nutzung eines Grundstücks steht. **Schwarzbau:** Ein „Schwarzbau“ ist ein umgangssprachlicher Begriff für ein Bauwerk, das ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde oder von der erteilten Genehmigung abweicht. Schwarzbauten sind illegal und können von der Bauaufsichtsbehörde mit Nutzungsuntersagung, Bußgeldern oder sogar Abrissverfügungen belegt werden. Auch nachträgliche Legalisierung ist oft schwierig und nicht immer möglich. **Zusammenhang:** Wenn beispielsweise eine Leitung ohne Genehmigung über ein fremdes Grundstück verlegt wird, kann das sowohl eine Verletzung des Nachbarrechts (fehlende Zustimmung oder keine Notwendigkeit im Sinne des Notleitungsrechts) als auch einen Schwarzbau darstellen, wenn für die Leitungsverlegung eine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre. In solchen Fällen drohen rechtliche Konsequenzen, und der betroffene Nachbar kann Unterlassung oder Beseitigung verlangen. **Fazit:** - Das Notleitungsrecht erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Verlegung von Leitungen über Nachbargrundstücke. - Ein Schwarzbau ist ein Bauwerk oder eine bauliche Anlage ohne Genehmigung. - Werden Leitungen ohne Genehmigung und ohne Notleitungsrecht verlegt, kann dies sowohl nachbarrechtliche als auch baurechtliche Konsequenzen haben. Weitere Informationen: - [§ 917 BGB – Notleitungsrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__917.html) - [Was ist ein Schwarzbau? (baurecht.de)](https://www.baurecht.de/lexikon/schwarzbau.html)

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