Wie sind die Notarkosten bei einem Grundstück im Privatvermögen einzuordnen?

Antwort

Notarkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks im Privatvermögen anfallen, sind in der Regel als Anschaffungskosten des Grundstücks zu betrachten. Das bedeutet, sie erhöhen die Anschaffungskosten des Grundstücks und können nicht sofort als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Stattdessen werden sie bei einem späteren Verkauf des Grundstücks bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns berücksichtigt.

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