Muss der Mieter beim Auszug alle Wände streichen, wenn nur eine Wand beschädigt ist?

Antwort

Ob der Mieter beim Auszug alle Wände eines Raumes streichen muss, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen im Mietvertrag und dem Zustand der Wohnung ab. In der Regel ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben. Wenn nur eine Wand beschädigt ist, könnte es ausreichend sein, nur diese Wand zu streichen, es sei denn, der Mietvertrag sieht eine umfassendere Renovierung vor. Es ist ratsam, den Mietvertrag zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.

Kategorie: Immobilien Tags: Mieter Wände Auszug
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