Darf ein Grundstückseigentümer die Löschung einer Zwangssicherungshypothek selbst beantragen, wenn ihm die Löschungsbewilligung notariell vorliegt?

Antwort

Ja, ein Grundstückseigentümer kann die Löschung einer Zwangssicherungshypothek selbst beantragen, wenn ihm die Löschungsbewilligung in notarieller Form vorliegt. Die Löschungsbewilligung ist ein wichtiges Dokument, das die Zustimmung des Gläubigers zur Löschung der Hypothek bestätigt. Der Antrag auf Löschung muss dann beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht werden, wobei die notarielle Löschungsbewilligung als Nachweis beigefügt werden sollte.

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