Ob ein Grundstück als unerschlossen gilt, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und Definitionen in deinem Bundesland oder deiner Gemeinde ab. In der Regel wird ein Grundstü... [mehr]
Ja, ein Grundstück kann grundsätzlich erst nach der Auflassung verpachtet werden. Die Auflassung ist der formelle Akt der Eigentumsübertragung eines Grundstücks im deutschen Immobilienrecht. Erst wenn die Auflassung im Grundbuch eingetragen ist, ist der neue Eigentümer rechtlich in der Lage, das Grundstück zu verpachten. Vor der Eintragung der Auflassung im Grundbuch ist der bisherige Eigentümer weiterhin der rechtliche Eigentümer und somit auch derjenige, der das Grundstück verpachten kann.
Ob ein Grundstück als unerschlossen gilt, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und Definitionen in deinem Bundesland oder deiner Gemeinde ab. In der Regel wird ein Grundstü... [mehr]
Der Grundstückskauf verläuft in mehreren Schritten: 1. **Suchphase**: Zunächst suchst du nach einem geeigneten Grundstück. Dabei kannst du Immobilienportale, Makler oder lokale An... [mehr]
Bei der Übertragung eines Grundstücks kann das Finanzamt eine Bewertung des Grundstücks vornehmen, um die Höhe der Grunderwerbsteuer zu bestimmen. Diese Bewertung erfolgt in der Re... [mehr]