Grundstück erst nach Auflassung verpachten?

Antwort

Ja, ein Grundstück kann grundsätzlich erst nach der Auflassung verpachtet werden. Die Auflassung ist der formelle Akt der Eigentumsübertragung eines Grundstücks im deutschen Immobilienrecht. Erst wenn die Auflassung im Grundbuch eingetragen ist, ist der neue Eigentümer rechtlich in der Lage, das Grundstück zu verpachten. Vor der Eintragung der Auflassung im Grundbuch ist der bisherige Eigentümer weiterhin der rechtliche Eigentümer und somit auch derjenige, der das Grundstück verpachten kann.

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