Ein Grundstück einfach so an die Gemeinde „zurückzugeben“ ist in Deutschland in der Regel nicht möglich, da es sich um Privateigentum handelt und die Gemeinde nicht verpflic... [mehr]
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, die sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (§ 85 BauO NRW, vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern). Wenn ein Grundstück aus zwei Flurstücken besteht, gibt es folgende wichtige Punkte: 1. **Baulast bezieht sich auf das Grundstück, nicht nur auf ein Flurstück:** Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und bezieht sich auf das betroffene Grundstück. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Die Baulast kann sich auf eines, mehrere oder alle Flurstücke beziehen. 2. **Präzise Bezeichnung im Baulastenverzeichnis:** Im Baulastenverzeichnis wird genau angegeben, auf welche Flurstücke sich die Baulast bezieht. Es ist also möglich, dass eine Baulast nur für ein bestimmtes Flurstück gilt oder für beide. 3. **Rechtliche Wirkung:** Die Baulast wirkt gegenüber jedem Rechtsnachfolger, also auch bei Verkauf oder Teilung der Flurstücke. Sie bleibt bestehen, solange sie nicht gelöscht wird. 4. **Teilung oder Zusammenlegung:** Wird das Grundstück geteilt oder Flurstücke werden neu zugeordnet, muss geprüft werden, ob und wie die Baulast weiterhin besteht oder angepasst werden muss. **Fazit:** Bei einem Grundstück mit zwei Flurstücken kann eine Baulast entweder nur ein Flurstück oder beide betreffen. Entscheidend ist der genaue Eintrag im Baulastenverzeichnis. Im Zweifel empfiehlt sich eine Einsichtnahme ins Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder eine rechtliche Beratung. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten der [Bauaufsichtsbehörden](https://www.bauaufsichtsbehoerde.de/) oder bei deiner örtlichen Verwaltung.
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Eine Beeinträchtigung durch ein Wegerecht begründet man, indem man darlegt, wie das eingeräumte Wegerecht Nutzung oder den Wert des eigenen Grundstücks nachteilig beeinflusst. Typi... [mehr]
Ein Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zum Zwecke des Durchgangs oder der Durchfahrt zu nutzen. Die Berechnung eines Wegerechts bezieht sich in der Regel auf die Festlegung und Bewer... [mehr]
Ein fremdes Grundstück darfst du grundsätzlich nicht ohne Weiteres vermessen lassen. Dafür gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen: 1. **Berechtigtes Interesse oder Auftrag**: N... [mehr]
Ja, auch in Italien gilt grundsätzlich das Prinzip „superficies solo cedit“ (lat. „die Oberfläche folgt dem Boden“), ähnlich wie in Deutschland. Das bedeutet: Al... [mehr]
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Die Vermarktung eines Grundstücks, das seit 1998 nicht genutzt wurde, erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Hier sind die wichtigsten Schritte: 1. **Grundbuchauszug prüfen:** Kläre di... [mehr]
Deine Aussage klingt nach einer rechtlichen Fragestellung zum Thema Wegerecht und Grundstücksnutzung. Wenn es bisher keine Wegerechte gibt und alle genannten Grundstücke keine Vorderliegergr... [mehr]
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebu... [mehr]
Bei einem gewerblichen Grundstücksverkauf werden typischerweise folgende Fragen gestellt: 1. **Eigentumsverhältnisse:** Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundst&u... [mehr]