Baulast und Notwegerecht sind zwei unterschiedliche rechtliche Instrumente im deutschen Grundstücksrecht, die oft verwechselt werden, aber verschiedene Zwecke und Rechtsgrundlagen haben. Hier ein... [mehr]
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, die sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (§ 85 BauO NRW, vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern). Wenn ein Grundstück aus zwei Flurstücken besteht, gibt es folgende wichtige Punkte: 1. **Baulast bezieht sich auf das Grundstück, nicht nur auf ein Flurstück:** Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und bezieht sich auf das betroffene Grundstück. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Die Baulast kann sich auf eines, mehrere oder alle Flurstücke beziehen. 2. **Präzise Bezeichnung im Baulastenverzeichnis:** Im Baulastenverzeichnis wird genau angegeben, auf welche Flurstücke sich die Baulast bezieht. Es ist also möglich, dass eine Baulast nur für ein bestimmtes Flurstück gilt oder für beide. 3. **Rechtliche Wirkung:** Die Baulast wirkt gegenüber jedem Rechtsnachfolger, also auch bei Verkauf oder Teilung der Flurstücke. Sie bleibt bestehen, solange sie nicht gelöscht wird. 4. **Teilung oder Zusammenlegung:** Wird das Grundstück geteilt oder Flurstücke werden neu zugeordnet, muss geprüft werden, ob und wie die Baulast weiterhin besteht oder angepasst werden muss. **Fazit:** Bei einem Grundstück mit zwei Flurstücken kann eine Baulast entweder nur ein Flurstück oder beide betreffen. Entscheidend ist der genaue Eintrag im Baulastenverzeichnis. Im Zweifel empfiehlt sich eine Einsichtnahme ins Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder eine rechtliche Beratung. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten der [Bauaufsichtsbehörden](https://www.bauaufsichtsbehoerde.de/) oder bei deiner örtlichen Verwaltung.
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Der Satz „Der Rückfallanspruch bei Vorversterben erstreckt sich nicht auf das Surrogat bei einem unbebauten Grundstück“ stammt meist aus Schenkungsverträgen oder Übertr... [mehr]
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Wenn zwei Flurstücke ein Grundstück bilden (also zu einem Grundstück im rechtlichen Sinne vereinigt werden), ergeben sich daraus insbesondere folgende Verpflichtungen und rechtliche Fol... [mehr]
Ein Grenzpunkt auf einem Grundstück ist ein genau festgelegter Punkt, der die Grenze zwischen zwei Grundstücken markiert. Er dient dazu, die exakte Lage der Grundstücksgrenze im Gel&aum... [mehr]
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