§ 47 Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und § 123 Abs. 1 VwGO regeln unterschiedliche Arten des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsrecht. 1. **§ 47 Abs. 6 VwGO**:... [mehr]
§ 47 Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und § 123 Abs. 1 VwGO regeln unterschiedliche Arten des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsrecht. 1. **§ 47 Abs. 6 VwGO**:... [mehr]
Der Obersatz in einem Beschluss nach § 80 V VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) lautet in der Regel: "Der Antrag wird abgelehnt" oder "Der Antrag wird stattgegeben". Dieser Ober... [mehr]
§ 80 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regelt die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte. Der Grund für diese Regelung ist der Schutz des... [mehr]
§ 47 Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regelt die Möglichkeit der vorläufigen Außervollzugsetzung von Rechtsvorschriften durch das Oberverwaltungsgericht oder den Verwa... [mehr]
§ 123 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regelt den einstweiligen Rechtsschutz im Verwaltungsrecht. Dieser Paragraph kommt zur Anwendung, wenn eine Person vorläufigen Rechtsschutz... [mehr]
Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kennt mehrere Ausnahmen von der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen und Klagen. Zu den wichtigsten Ausnahmen zählen: 1. **Eilrechtsschutz**: In be... [mehr]
Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kennt mehrere Klagearten, die im deutschen Verwaltungsrecht relevant sind. Die wichtigsten Klagearten sind: 1. **Anfechtungsklage (§ 42 VwGO)**: Diese Klage... [mehr]
Die beiden Formen des einstweiligen Rechtsschutzes, die die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kennt, sind: 1. **Einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO)**: Hierbei handelt es sich um eine vorläu... [mehr]
§ 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regelt den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsrecht. Er enthält Bestimmungen darüber, wie und unter welchen Bedingungen ein Antrag au... [mehr]