§ 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regelt den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsrecht. Er enthält Bestimmungen darüber, wie und unter welchen Bedingungen ein Antrag au... [mehr]
§ 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regelt den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsrecht. Er enthält Bestimmungen darüber, wie und unter welchen Bedingungen ein Antrag au... [mehr]
§ 47 Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und § 123 Abs. 1 VwGO regeln unterschiedliche Arten des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsrecht. 1. **§ 47 Abs. 6 VwGO**:... [mehr]