Effektiver Rechtsschutz bezeichnet den Schutz von Rechten und Interessen der Bürger durch das Rechtssystem. Er ist ein zentrales Element des Rechtsstaats und stellt sicher, dass jeder Zugang zu e... [mehr]
§ 47 Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und § 123 Abs. 1 VwGO regeln unterschiedliche Arten des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsrecht. 1. **§ 47 Abs. 6 VwGO**: - Dieser Paragraph betrifft das Normenkontrollverfahren. - Er ermöglicht es, im Rahmen eines Normenkontrollfahrens vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen. - Das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO richtet sich gegen Satzungen und Verordnungen, also gegen untergesetzliche Normen. - § 47 Abs. 6 VwGO kommt zur Anwendung, wenn ein Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung einer solchen Norm bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren begehrt. 2. **§ 123 Abs. 1 VwGO**: - Dieser Paragraph regelt den einstweiligen Rechtsschutz in sonstigen Fällen, in denen kein speziellerer vorläufiger Rechtsschutz vorgesehen ist. - Er dient dazu, vorläufige Maßnahmen zu treffen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern. - § 123 Abs. 1 VwGO wird angewendet, wenn es um die Sicherung eines subjektiven Rechts geht, das nicht durch eine Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage geschützt werden kann. - Typische Anwendungsfälle sind einstweilige Anordnungen zur Sicherung eines Anspruchs auf eine Leistung oder zur Regelung eines vorläufigen Zustands. Zusammengefasst: - **§ 47 Abs. 6 VwGO**: Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen Satzungen und Verordnungen. - **§ 123 Abs. 1 VwGO**: Vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung subjektiver Rechte in sonstigen Fällen, die nicht durch Anfechtungs- oder Verpflichtungsklagen abgedeckt sind.
Effektiver Rechtsschutz bezeichnet den Schutz von Rechten und Interessen der Bürger durch das Rechtssystem. Er ist ein zentrales Element des Rechtsstaats und stellt sicher, dass jeder Zugang zu e... [mehr]
Um einen advokatischen Anwalt zu finden, kannst du folgende Schritte unternehmen: 1. **Online-Suche**: Nutze Suchmaschinen oder spezielle Plattformen für Anwälte, um nach advokatischen Anw&... [mehr]