§ 47 Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und § 123 Abs. 1 VwGO regeln unterschiedliche Arten des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsrecht. 1. § 47 Abs. 6 VwGO: Dies...
§ 47 Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und § 123 Abs. 1 VwGO regeln unterschiedliche Arten des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsrecht. 1. § 47 Abs. 6 VwGO: Dies...