Welche Klagearten kennt die VwGO?

Antwort

Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kennt mehrere Klagearten, die im deutschen Verwaltungsrecht relevant sind. Die wichtigsten Klagearten sind: 1. **Anfechtungsklage (§ 42 VwGO)**: Diese Klage wird erhoben, um einen Verwaltungsakt, der einen Kläger belastet, aufzuheben. Sie richtet sich gegen die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts. 2. **Feststellungsklage (§ 43 VwGO)**: Hierbei wird die Feststellung eines bestimmten Rechtsverhältnisses oder eines bestimmten Zustands begehrt. Diese Klageart wird häufig verwendet, um Klarheit über rechtliche Fragen zu schaffen. 3. **Verpflichtungsklage (§ 42 VwGO)**: Mit dieser Klage wird die Verpflichtung der Behörde gefordert, einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen. Sie wird häufig eingesetzt, wenn eine Behörde zu Unrecht einen Antrag abgelehnt hat. 4. **Gestaltungsklage (§ 43 VwGO)**: Diese Klageart zielt darauf ab, ein bestimmtes Rechtsverhältnis durch gerichtliche Entscheidung zu gestalten, also zu ändern oder zu beenden. Diese Klagearten sind zentral für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Deutschland und dienen der Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltung.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten