Ein Gutachtenantrag zu Schreckschussmunition sollte klar, sachlich und präzise formuliert sein. Ziel ist es, die Fragestellung und den Untersuchungsauftrag an den Gutachter eindeutig zu beschreib... [mehr]
§ 47 Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regelt die Möglichkeit der vorläufigen Außervollzugsetzung von Rechtsvorschriften durch das Oberverwaltungsgericht oder den Verwaltungsgerichtshof im Rahmen eines Normenkontrollverens. Diese Vorschrift kommt zur Anwendung, wenn ein Antragsteller geltend macht, dass die angegriffene Rechtsvorschrift ihn in seinen Rechten verletzt und die sofortige Vollziehung der Vorschrift zu erheblichen Nachteilen führen würde, die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind. Die Voraussetzungen für die Anwendung von § 47 Abs. 6 VwGO sind: 1. Ein anhängiges Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 1 VwGO. 2. Ein Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Rechtsvorschrift. 3. Eine Abwägung der Folgen, die eintreten würden, wenn die Vorschrift vorläufig außer Vollzug gesetzt wird, gegenüber den Nachteilen, die entstehen würden, wenn die Vorschrift weiterhin angewendet wird. Diese Regelung dient dem vorläufigen Rechtsschutz und soll verhindern, dass durch die Anwendung einer möglicherweise rechtswidrigen Vorschrift irreparable Schäden entstehen.
Ein Gutachtenantrag zu Schreckschussmunition sollte klar, sachlich und präzise formuliert sein. Ziel ist es, die Fragestellung und den Untersuchungsauftrag an den Gutachter eindeutig zu beschreib... [mehr]
Ein Antrag für ein Gutachten zu einer Geschosshülse sollte klar, sachlich und vollständig formuliert sein. Folgende Punkte sollten enthalten sein: 1. **Absender**: Name, Adresse, ggf.... [mehr]
Das Gericht weist darauf hin, dass du in deiner Klageerwiderung keinen Antrag auf Klageabweisung gestellt hast, weil dies ein wichtiger formeller Bestandteil der Verteidigung ist. Ohne einen ausdr&uum... [mehr]
§ 29 SGB IX regelt die sogenannten "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" für Menschen mit Behinderungen, insbesondere die "Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben". Ein A... [mehr]