Die korre Bezeichnung istErbscheinantrag**. Das Wort setzt sich aus „Erbschein“ und „Antrag“ zusammen. Ein „Erbscheinsantrag“ ist sprachlich nicht korrekt und wird... [mehr]
§ 29 SGB IX regelt die sogenannten "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" für Menschen mit Behinderungen, insbesondere die "Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben". Ein Antrag nach § 29 SGB IX wird in der Regel beim Integrationsamt gestellt, um Unterstützung am Arbeitsplatz zu erhalten (z. B. Arbeitsassistenz, technische Hilfsmittel, Beratung). Ein Muster für einen solchen Antrag könnte wie folgt aussehen: --- **Antrag auf Leistungen nach § 29 SGB IX (Begleitende Hilfen im Arbeitsleben)** Absender: [Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ, Ort] [Telefon/E-Mail] An [Name und Adresse des zuständigen Integrationsamtes] Ort, Datum **Betreff:** Antrag auf Leistungen nach § 29 SGB IX – Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Leistungen nach § 29 SGB IX zur Sicherung meiner Teilhabe am Arbeitsleben. **Begründung:** Ich bin schwerbehindert (Grad der Behinderung: [XX], ggf. mit Merkzeichen: [z.B. G, aG, B, etc.]). Aufgrund meiner Behinderung benötige ich folgende Unterstützung am Arbeitsplatz: - [z.B. Arbeitsassistenz, technische Hilfsmittel, Arbeitsplatzanpassung, Beratung, etc.] **Begründung der Notwendigkeit:** [Kurze Schilderung, warum die beantragte Hilfe erforderlich ist, um die Arbeit ausüben zu können.] **Anlagen:** - Kopie des Schwerbehindertenausweises - ggf. ärztliche Bescheinigungen - ggf. Stellungnahme des Arbeitgebers Ich bitte um wohlwollende Prüfung meines Antrags und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] --- Weitere Informationen findest du beim [Integrationsamt](https://www.integrationsaemter.de/) oder auf den Seiten des [Bundesministeriums für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Teilhabe-und-Inklusion/Schwerbehinderte-Menschen/Integrationsaemter/integrationsaemter.html). Bitte beachte, dass der Antrag individuell angepasst werden sollte. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch das Integrationsamt oder eine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb.
Die korre Bezeichnung istErbscheinantrag**. Das Wort setzt sich aus „Erbschein“ und „Antrag“ zusammen. Ein „Erbscheinsantrag“ ist sprachlich nicht korrekt und wird... [mehr]