Ein Vollversammlungsbeschluss ist ein formeller Beschluss, der in einer Vollversammlung (z. B. einer Gesellschaft, eines Vereins oder einer Genossenschaft) gefasst wird. Die Formulierung sollte klar,... [mehr]
Der Obersatz in einem Beschluss nach § 80 V VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) lautet in der Regel: "Der Antrag wird abgelehnt" oder "Der Antrag wird stattgegeben". Dieser Obersatz gibt die Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs wieder.
Ein Vollversammlungsbeschluss ist ein formeller Beschluss, der in einer Vollversammlung (z. B. einer Gesellschaft, eines Vereins oder einer Genossenschaft) gefasst wird. Die Formulierung sollte klar,... [mehr]