Wie heißt der Obersatz in einem 80 V VwGO Beschluss?

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Der Obersatz in einem Beschluss nach § 80 V VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) lautet in der Regel: "Der Antrag wird abgelehnt" oder "Der Antrag wird stattgegeben". Dieser Obersatz gibt die Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs wieder.

Kategorie: Recht Tags: Obersatz Beschluss VwGO

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