Ja, es gibt gerichtliche Beschlüsse, in denen die Kostenfestsetzung für ein Schriftsachverständigengutachten thematisiert wird. Solche Beschlüsse betreffen meist die Festsetzung de... [mehr]
Der Obersatz in einem Beschluss nach § 80 V VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) lautet in der Regel: "Der Antrag wird abgelehnt" oder "Der Antrag wird stattgegeben". Dieser Obersatz gibt die Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs wieder.
Ja, es gibt gerichtliche Beschlüsse, in denen die Kostenfestsetzung für ein Schriftsachverständigengutachten thematisiert wird. Solche Beschlüsse betreffen meist die Festsetzung de... [mehr]
Nein, aus der Reihenfolge der Namen der Richterinnen und Richter unter einem Beschluss eines Senats des Kammergerichts Berlin lässt sich in der Regel nicht ableiten, wer den Beschluss formuliert... [mehr]