Welche Ausnahmen von der Wirkung der VwGO kennt man?

Antwort

Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kennt mehrere Ausnahmen von der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen und Klagen. Zu den wichtigsten Ausnahmen zählen: 1. **Eilrechtsschutz**: In bestimmten Fällen kann ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden, um eine sofortige Entscheidung zu erwirken, die die aufschiebende Wirkung einer Klage vorübergehend außer Kraft setzt. 2. **Gesetzliche Ausnahmen**: In einigen speziellen Gesetzen kann die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen sein, beispielsweise bei bestimmten Entscheidungen im Bereich des Baurechts oder des Umweltrechts. 3. **Öffentliche Sicherheit und Ordnung**: Wenn die sofortige Vollziehung einer Maßnahme zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist, kann die aufschiebende Wirkung ebenfalls ausgeschlossen werden. 4. **Unmittelbare Vollziehbarkeit**: In bestimmten Fällen kann die Behörde anordnen, dass ein Verwaltungsakt sofort vollziehbar ist, was die aufschiebende Wirkung der Klage ausschließt. Diese Ausnahmen sind im Detail in der VwGO und in speziellen Gesetzen geregelt.

Kategorie: Recht Tags: Ausnahmen VwGO Wirkung
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