Wann muss man in Deutschland kein Gewerbe anmelden und wo ist das geregelt?

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In Deutschland muss kein Gewerbe angemeldet werden, wenn keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) ausgeübt wird. Die wichtigsten Ausnahmen sind: 1. **Freie Berufe**: Wer einen sogenannten freien Beruf ausübt (z.B. Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Künstler, Journalist, Wissenschaftler), muss kein Gewerbe anmelden. Die Definition freier Berufe findet sich in § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) und wird in § 1 Abs. 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) sowie durch die Rechtsprechung konkretisiert. 2. **Land- und Forstwirtschaft**: Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft sind ebenfalls kein Gewerbe (§ 6 GewO). 3. **Verwaltung eigenen Vermögens**: Wer ausschließlich eigenes Vermögen verwaltet (z.B. Vermietung von Immobilien, Verwaltung von Wertpapieren), betreibt kein Gewerbe (§ 6 GewO). **Rechtsgrundlagen:** - Gewerbeordnung (GewO), insbesondere § 1 und § 6: [Gesetzestext GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/) - Einkommensteuergesetz (EStG), § 18: [Gesetzestext EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html) - Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), § 1 Abs. 2: [Gesetzestext PartGG](https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__1.html) **Zusammengefasst:** Kein Gewerbe anmelden muss, wer eine freiberufliche Tätigkeit, eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder die Verwaltung eigenen Vermögens ausübt. Die Regelungen dazu finden sich in der Gewerbeordnung und im Einkommensteuergesetz.

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