Wenn du etwa 2 Stunden im Minus bist, aber insgesamt Überstunden von 9 Stunden hast, ist das in der Regel kein Problem. Die 2 Stunden Minus werden durch deine 9 Überstunden mehr als ausgegli... [mehr]
Im öffentlichen Dienst gibt es spezielle Regelungen für Ärzte, die durch Tarifverträge festgelegt sind und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ergänzen oder modifizieren können. Diese Tarifverträge können besondere Bestimmungen zur Arbeitszeit und zur Aufzeichnungspflicht enthalten. 1. **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)**: Das ArbZG regelt die Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen. Für Ärzte im öffentlichen Dienst gibt es jedoch oft tarifvertragliche Regelungen, die von den allgemeinen Bestimmungen des ArbZG abweichen können. Diese Tarifverträge können beispielsweise längere Arbeitszeiten oder andere Ruhezeitregelungen vorsehen, solange sie im Einklang mit den europäischen Arbeitszeitrichtlinien stehen. 2. **Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)**: Das ArbSchG zielt darauf ab, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Auch hier können Tarifverträge spezifische Regelungen für Ärzte enthalten, die die allgemeinen Bestimmungen des ArbSchG ergänzen. 3. **Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit**: Gemäß § 16 ArbZG sind Arbeitgeber verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Tarifverträge im öffentlichen Dienst können jedoch spezifische Regelungen zur Aufzeichnungspflicht enthalten, die den besonderen Arbeitsbedingungen von Ärzten Rechnung tragen. Ein Beispiel für einen solchen Tarifvertrag ist der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte). Dieser Tarifvertrag enthält spezifische Regelungen zur Arbeitszeit und zur Aufzeichnungspflicht, die von den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen abweichen können. Für detaillierte Informationen zu den spezifischen Regelungen in einem bestimmten Tarifvertrag ist es ratsam, den jeweiligen Tarifvertrag direkt zu konsultieren oder sich an die Personalabteilung oder den Betriebsrat zu wenden.
Wenn du etwa 2 Stunden im Minus bist, aber insgesamt Überstunden von 9 Stunden hast, ist das in der Regel kein Problem. Die 2 Stunden Minus werden durch deine 9 Überstunden mehr als ausgegli... [mehr]
Ein Minijobber darf ausnahmsweise mehr arbeiten, wenn sogenannte **unvorhersehbare Ausnahmesituationen** eintreten. Das bedeutet, dass die monatliche Verdienstgrenze (derzeit 538 €) oder die Arbe... [mehr]
Der **Tarifwille** ist ein zentraler Begriff im Tarifvertragsrecht. Er bezeichnet den ernsthaften Willen der Tarifvertragsparteien (also z.B. Arbeitgeberverband und Gewerkschaft), einen Tarifvertrag m... [mehr]
Die maximale Dauer einer Rufbereitschaft im Nachtdienst ist in Deutschland gesetzlich nicht exakt auf eine bestimmte Stundenzahl begrenzt, sondern richtet sich nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetze... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich verlangen, dass die Arbeitszeit korrekt erfasst wird. Allerdings ist es rechtlich umstritten, ob er dich verpflichten kann, dafür dein privates Handy zu nu... [mehr]
Bereitschaftsdienst im Arbeitsrecht für Pflegekräfte bedeutet, dass sich die Mitarbeitenden an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (meist in der Einrichtung oder Klinik) aufhalten müss... [mehr]
Nach deutschem Arbeitsrecht, insbesondere dem **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)**, ist es grundsätzlich nicht erlaubt, 17 Tage am Stück ohne einen freien Tag zu arbeiten. **Wichtige Regelungen:**... [mehr]
Nein, zehn Stunden Arbeit am Stück ohne Pause sind für Pflegende, die alleine im Nachtdienst arbeiten, in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gi... [mehr]
Ob ein Telearbeitsplatz als „Standort“ im tarifrechtlichen Sinne gilt und ob der Tarifvertrag weiterhin Anwendung findet, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Definition Telearbeitsp... [mehr]