Nach deutschem Arbeitsrecht, insbesondere dem **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)**, ist es grundsätzlich nicht erlaubt, 17 Tage am Stück ohne einen freien Tag zu arbeiten. **Wichtige Regelungen:**... [mehr]
Ja, für minderjährige und volljährige Auszubildende gelten unterschiedliche Regelungen zur Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit. **Für minderjährige Auszubildende** (unter 18 Jahren) gilt das **Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)**: - Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (je mindestens 45 Minuten) wird mit **einem vollen Arbeitstag** (in der Regel 8 Stunden) auf die Arbeitszeit angerechnet (§ 9 JArbSchG). - Die Auszubildenden müssen an einem solchen Tag nicht mehr in den Betrieb zurückkehren. - Die Zeit für den Weg zwischen Berufsschule und Betrieb zählt zur Arbeitszeit. - Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen wird wie eine Arbeitswoche angerechnet. **Für volljährige Auszubildende** (ab 18 Jahren) gilt das **Berufsbildungsgesetz (BBiG)** und das **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)**: - Es gibt **keine gesetzliche Regelung**, die die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit so detailliert wie beim Jugendarbeitsschutzgesetz regelt. - Die tatsächlich in der Berufsschule verbrachte Zeit (inklusive Pausen) wird auf die Arbeitszeit angerechnet. - Volljährige Auszubildende können nach dem Berufsschulunterricht grundsätzlich noch im Betrieb eingesetzt werden, sofern die tägliche Höchstarbeitszeit (meist 8 Stunden, maximal 10 Stunden mit Ausgleich) nicht überschritten wird. **Fazit:** Minderjährige Auszubildende sind durch das Jugendarbeitsschutzgesetz besonders geschützt und haben bei der Anrechnung der Berufsschulzeit Vorteile gegenüber volljährigen Auszubildenden. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Jugendarbeitsschutzgesetz/jugendarbeitsschutzgesetz.html).
Nach deutschem Arbeitsrecht, insbesondere dem **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)**, ist es grundsätzlich nicht erlaubt, 17 Tage am Stück ohne einen freien Tag zu arbeiten. **Wichtige Regelungen:**... [mehr]
Nein, zehn Stunden Arbeit am Stück ohne Pause sind für Pflegende, die alleine im Nachtdienst arbeiten, in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gi... [mehr]
In Deutschland gibt es grundsätzlich kein generelles Anrecht auf eine 40-Stunden-Woche. Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Vereinbarungen geregelt. Das A... [mehr]
Der Überstundenabbau durch verkürzte Arbeitstage ist grundsätzlich möglich, muss aber bestimmte Regelungen und Voraussetzungen erfüllen. Hier die wichtigsten Punkte: 1. **Ges... [mehr]
Wenn du bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage hast, rechnest du den Urlaubsanspruch für eine 4-Tage-Woche wie folgt um: **Formel:** Urlaubstage bei 4-Tage-Woche = (Urlaubstage bei 5-Tage-Woche... [mehr]
Nein, das ist so nicht erlaubt. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden. Diese... [mehr]
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ist das Stundenkonto (z. B. Überstunden, Gleitzeitguthaben) ein wichtiger Punkt. Grundsätzlich gilt: **1. Bis zum Insolvenzantrag entstandene Stunden:**... [mehr]
Ob das Tanken oder Laden eines Dienstwagens während der Dienstzeit als Arbeitszeit gilt oder als private Zeit, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Zweck der Nutzung:** - **Dienstliche Nu... [mehr]
Arbeitszeiterhöhungen müssen vom Betriebsrat nicht „genehmigt“ werden, aber der Betriebsrat hat bei bestimmten Änderungen der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht nach §... [mehr]
Wenn du als Vollzeitkraft an einer Schulung teilnimmst, die 7 Stunden dauert, gilt die Zeit der Schulung in der Regel als Arbeitszeit. Das bedeutet, du kannst die 7 Stunden als Arbeitszeit eintragen.... [mehr]