Im Einzelhandel gilt bei einer 30-Stunden-Woche grundsätzlich Folgendes: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag, an dem du laut deinem Arbeitsplan normalerweise gearbeitet hättes... [mehr]
Ja, für minderjährige und volljährige Auszubildende gelten unterschiedliche Regelungen zur Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit. **Für minderjährige Auszubildende** (unter 18 Jahren) gilt das **Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)**: - Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (je mindestens 45 Minuten) wird mit **einem vollen Arbeitstag** (in der Regel 8 Stunden) auf die Arbeitszeit angerechnet (§ 9 JArbSchG). - Die Auszubildenden müssen an einem solchen Tag nicht mehr in den Betrieb zurückkehren. - Die Zeit für den Weg zwischen Berufsschule und Betrieb zählt zur Arbeitszeit. - Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen wird wie eine Arbeitswoche angerechnet. **Für volljährige Auszubildende** (ab 18 Jahren) gilt das **Berufsbildungsgesetz (BBiG)** und das **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)**: - Es gibt **keine gesetzliche Regelung**, die die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit so detailliert wie beim Jugendarbeitsschutzgesetz regelt. - Die tatsächlich in der Berufsschule verbrachte Zeit (inklusive Pausen) wird auf die Arbeitszeit angerechnet. - Volljährige Auszubildende können nach dem Berufsschulunterricht grundsätzlich noch im Betrieb eingesetzt werden, sofern die tägliche Höchstarbeitszeit (meist 8 Stunden, maximal 10 Stunden mit Ausgleich) nicht überschritten wird. **Fazit:** Minderjährige Auszubildende sind durch das Jugendarbeitsschutzgesetz besonders geschützt und haben bei der Anrechnung der Berufsschulzeit Vorteile gegenüber volljährigen Auszubildenden. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Jugendarbeitsschutzgesetz/jugendarbeitsschutzgesetz.html).
Im Einzelhandel gilt bei einer 30-Stunden-Woche grundsätzlich Folgendes: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag, an dem du laut deinem Arbeitsplan normalerweise gearbeitet hättes... [mehr]
Wenn du etwa 2 Stunden im Minus bist, aber insgesamt Überstunden von 9 Stunden hast, ist das in der Regel kein Problem. Die 2 Stunden Minus werden durch deine 9 Überstunden mehr als ausgegli... [mehr]
Ein Minijobber darf ausnahmsweise mehr arbeiten, wenn sogenannte **unvorhersehbare Ausnahmesituationen** eintreten. Das bedeutet, dass die monatliche Verdienstgrenze (derzeit 538 €) oder die Arbe... [mehr]
Die maximale Dauer einer Rufbereitschaft im Nachtdienst ist in Deutschland gesetzlich nicht exakt auf eine bestimmte Stundenzahl begrenzt, sondern richtet sich nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetze... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich verlangen, dass die Arbeitszeit korrekt erfasst wird. Allerdings ist es rechtlich umstritten, ob er dich verpflichten kann, dafür dein privates Handy zu nu... [mehr]
Bereitschaftsdienst im Arbeitsrecht für Pflegekräfte bedeutet, dass sich die Mitarbeitenden an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (meist in der Einrichtung oder Klinik) aufhalten müss... [mehr]
Nach deutschem Arbeitsrecht, insbesondere dem **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)**, ist es grundsätzlich nicht erlaubt, 17 Tage am Stück ohne einen freien Tag zu arbeiten. **Wichtige Regelungen:**... [mehr]
Nein, zehn Stunden Arbeit am Stück ohne Pause sind für Pflegende, die alleine im Nachtdienst arbeiten, in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gi... [mehr]
In Deutschland gibt es grundsätzlich kein generelles Anrecht auf eine 40-Stunden-Woche. Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Vereinbarungen geregelt. Das A... [mehr]