§ 6 des NoVA-Gesetzes (Normverbrauchsabgabegesetz, kurz NoVAG) regelt die Steuerbefreiungen und Ausnahmen von der Normverbrauchsabgabe in Österreich. Die NoVA ist eine einmalige Abgabe, die... [mehr]
Die Steuerbefreiung für das Familienheim ist eine besondere Regelung im deutschen Erbschaftsteuerrecht (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Sie ermöglicht es, dass das selbstgenutzte Familienheim (also ein Haus oder eine Eigentumswohnung, in dem/der der Erblasser bis zum Tod gewohnt hat) unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei auf den Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder die Kinder übergehen kann. **Wichtige Voraussetzungen für die Steuerbefreiung:** 1. **Selbstnutzung durch den Erblasser:** Der Verstorbene muss das Familienheim bis zu seinem Tod selbst zu Wohnzwecken genutzt haben. 2. **Selbstnutzung durch den Erwerber:** Der Erbe (Ehepartner, Lebenspartner oder Kind) muss das Familienheim nach dem Erbfall unverzüglich selbst zu Wohnzwecken nutzen und mindestens zehn Jahre darin wohnen bleiben. 3. **Größenbeschränkung bei Kindern:** Bei Kindern (und Enkeln, wenn deren Eltern bereits verstorben sind) ist die Steuerbefreiung auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern beschränkt. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gibt es keine Größenbeschränkung. 4. **Keine Vermietung oder anderweitige Nutzung:** Wird das Familienheim innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft, vermietet oder anderweitig genutzt, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend (Ausnahmen gelten bei zwingenden Gründen, z.B. Pflegebedürftigkeit). **Wie wird die Steuerbefreiung in der Erbschaftsteuererklärung geltend gemacht?** In der Erbschaftsteuererklärung muss das Familienheim als solches angegeben und die Steuerbefreiung beantragt werden. Es sind Nachweise über die Eigennutzung durch den Erblasser und den Erwerber zu erbringen (z.B. Meldebescheinigungen). Das Finanzamt prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Finanzen – Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für das Familienheim](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/2017-07-10-steuerbefreiung-familienheim.html) - [§ 13 ErbStG – Steuerbefreiungen](https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13.html) **Fazit:** Die Steuerbefreiung für das Familienheim kann erhebliche Steuerersparnisse bringen, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht.
§ 6 des NoVA-Gesetzes (Normverbrauchsabgabegesetz, kurz NoVAG) regelt die Steuerbefreiungen und Ausnahmen von der Normverbrauchsabgabe in Österreich. Die NoVA ist eine einmalige Abgabe, die... [mehr]
Das Finanzamt kann die Erbschaftsteuer grundsätzlich auch dann festsetzen und fordern, wenn der endgültige Wert des Grundbesitzes noch nicht feststeht. In der Praxis läuft es oft so ab:... [mehr]
Ja, das Finanzamt muss den zu viel gezahlten Betrag erstatten. Wenn du durch einen erfolgreichen Widerspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid recht bekommen hast und sich daraus ergibt, dass du zu vi... [mehr]
Ja, Kosten für ein Gutachten können bei der Erbschaftsteuer unter bestimmten Voraussetzungen als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn das Gutachten zu... [mehr]
Ja, eine Nachzahlung der Erbschaftsteuer kann in Deutschland grundsätzlich in Raten bezahlt werden. Das nennt sich „Stundung“ oder „Ratenzahlung“ und ist beim zuständ... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, für die Nachzahlung der Erbschaftsteuer eine Fristverlängerung zu beantragen. Das Finanzamt kann auf Antrag die Zahlungsfrist verlängern, wen... [mehr]
Gemäß § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) sind Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit, die ausschließlich zur Straßenunterhaltung und Straßenreinigung... [mehr]
Die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Betriebe gemäß § 3 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es so nicht. § 3 Nr. 7 EStG regelt keine generelle Steuerbefreiun... [mehr]
Gemäß § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind bestimmte Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben ve... [mehr]