Ja, es ist grundsätzlich möglich, für die Nachzahlung der Erbschaftsteuer eine Fristverlängerung zu beantragen. Das Finanzamt kann auf Antrag die Zahlungsfrist verlängern, wen... [mehr]
Ja, eine Nachzahlung der Erbschaftsteuer kann in Deutschland grundsätzlich in Raten bezahlt werden. Das nennt sich „Stundung“ oder „Ratenzahlung“ und ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Die Bewilligung liegt im Ermessen des Finanzamts und wird in der Regel nur gewährt, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde. Wichtige Punkte: - Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, in dem die wirtschaftliche Situation dargelegt wird. - Das Finanzamt prüft, ob eine Stundung oder Ratenzahlung gerechtfertigt ist. - In der Regel werden Zinsen auf den gestundeten Betrag erhoben (aktuell 0,5 % pro Monat, Stand 2024). - Die Laufzeit und Höhe der Raten werden individuell festgelegt. Weitere Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [Erbschaftsteuer – Informationen und Formulare](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuern/Erbschaftsteuer/inhalt.html) Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen, um Zahlungsmodalitäten abzuklären.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, für die Nachzahlung der Erbschaftsteuer eine Fristverlängerung zu beantragen. Das Finanzamt kann auf Antrag die Zahlungsfrist verlängern, wen... [mehr]
Die Höhe der Steuernachzahlung hängt von mehreren Faktoren ab, die du in deiner Frage nicht vollständig angegeben hast. Entscheidend sind unter anderem: - Dein gesamtes zu versteuernde... [mehr]
Das Finanzamt kann die Erbschaftsteuer grundsätzlich auch dann festsetzen und fordern, wenn der endgültige Wert des Grundbesitzes noch nicht feststeht. In der Praxis läuft es oft so ab:... [mehr]
Ja, das Finanzamt muss den zu viel gezahlten Betrag erstatten. Wenn du durch einen erfolgreichen Widerspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid recht bekommen hast und sich daraus ergibt, dass du zu vi... [mehr]
Ja, Kosten für ein Gutachten können bei der Erbschaftsteuer unter bestimmten Voraussetzungen als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn das Gutachten zu... [mehr]
Die Steuerbefreiung für das Familienheim ist eine besondere Regelung im deutschen Erbschaftsteuerrecht (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Sie ermöglicht es, dass das selbstgenutzte Fam... [mehr]