Kann man eine Nachzahlung der Erbschaftssteuer in Raten bezahlen?

Antwort

Ja, eine Nachzahlung der Erbschaftsteuer kann in Deutschland grundsätzlich in Raten bezahlt werden. Das nennt sich „Stundung“ oder „Ratenzahlung“ und ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Die Bewilligung liegt im Ermessen des Finanzamts und wird in der Regel nur gewährt, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde. Wichtige Punkte: - Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, in dem die wirtschaftliche Situation dargelegt wird. - Das Finanzamt prüft, ob eine Stundung oder Ratenzahlung gerechtfertigt ist. - In der Regel werden Zinsen auf den gestundeten Betrag erhoben (aktuell 0,5 % pro Monat, Stand 2024). - Die Laufzeit und Höhe der Raten werden individuell festgelegt. Weitere Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [Erbschaftsteuer – Informationen und Formulare](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuern/Erbschaftsteuer/inhalt.html) Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen, um Zahlungsmodalitäten abzuklären.

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