Kann man für die Nachzahlung der Erbschaftssteuer eine Fristverlängerung bekommen?

Antwort

Ja, es ist grundsätzlich möglich, für die Nachzahlung der Erbschaftsteuer eine Fristverlängerung zu beantragen. Das Finanzamt kann auf Antrag die Zahlungsfrist verlängern, wenn dafür triftige Gründe vorliegen, zum Beispiel wenn die Erben noch nicht über ausreichende liquide Mittel verfügen oder der Nachlass noch nicht vollständig abgewickelt ist. Der Antrag auf Fristverlängerung sollte schriftlich und möglichst frühzeitig beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Es empfiehlt sich, die Gründe für die gewünschte Verlängerung ausführlich darzulegen und gegebenenfalls Nachweise beizufügen. Beachte: Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, der Fristverlängerung zuzustimmen. Außerdem können für den Zeitraum der verlängerten Zahlungsfrist Stundungszinsen (in der Regel 0,5 % pro Monat) anfallen. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuern/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit einem Steuerberater oder direkt mit dem zuständigen Finanzamt.

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