Ja, eine Nachzahlung der Erbschaftsteuer kann in Deutschland grundsätzlich in Raten bezahlt werden. Das nennt sich „Stundung“ oder „Ratenzahlung“ und ist beim zuständ... [mehr]
Ja, Kosten für ein Gutachten können bei der Erbschaftsteuer unter bestimmten Voraussetzungen als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn das Gutachten zur Ermittlung des Wertes von Nachlassgegenständen (z. B. Immobilien, Kunstgegenstände) erforderlich ist, um die Erbschaftsteuer korrekt zu berechnen. Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG sind Kosten, die dem Erwerber im Zusammenhang mit der Regelung des Nachlasses entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Dazu zählen auch Kosten für Wertgutachten, sofern sie zur Feststellung des steuerlich maßgeblichen Wertes notwendig sind. Wichtig: - Das Gutachten muss im Zusammenhang mit der Ermittlung des Nachlasswertes für die Erbschaftsteuer stehen. - Es dürfen keine privaten Zwecke verfolgt werden (z. B. Aufteilung unter Erben ohne steuerlichen Bezug). Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder in den [Erbschaftsteuer-Richtlinien](https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__10.html). Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Ja, eine Nachzahlung der Erbschaftsteuer kann in Deutschland grundsätzlich in Raten bezahlt werden. Das nennt sich „Stundung“ oder „Ratenzahlung“ und ist beim zuständ... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, für die Nachzahlung der Erbschaftsteuer eine Fristverlängerung zu beantragen. Das Finanzamt kann auf Antrag die Zahlungsfrist verlängern, wen... [mehr]
Wer die Kosten für einen Widerspruch trägt, den ein Steuerberater im Auftrag eines Mandanten einlegt, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Mandant beauftragt den Steuerberater:** In... [mehr]
Ja, in der Regel fallen zusätzliche Kosten an, wenn ein Steuerberater für dich einen Widerspruch (Einspruch) gegen einen Steuerbescheid einlegt. Steuerberater berechnen ihre Leistungen nach... [mehr]
Die Steuerbefreiung für das Familienheim ist eine besondere Regelung im deutschen Erbschaftsteuerrecht (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Sie ermöglicht es, dass das selbstgenutzte Fam... [mehr]
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V u V) kannst du grundsätzlich die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung dieserünfte stehen, als Werbungskosten absetzen. Dies umf... [mehr]