Die Steuerbefreiung für das Familienheim ist eine besondere Regelung im deutschen Erbschaftsteuerrecht (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Sie ermöglicht es, dass das selbstgenutzte Fam... [mehr]
Die Steuerbefreiung für das Familienheim ist eine besondere Regelung im deutschen Erbschaftsteuerrecht (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Sie ermöglicht es, dass das selbstgenutzte Fam... [mehr]