Entstehen zusätzliche Kosten, wenn der Steuerberater einen Widerspruch einlegt?

Antwort

Ja, in der Regel fallen zusätzliche Kosten an, wenn ein Steuerberater für dich einen Widerspruch (Einspruch) gegen einen Steuerbescheid einlegt. Steuerberater berechnen ihre Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Das Einlegen eines Widerspruchs gilt als eigenständige Tätigkeit und wird gesondert abgerechnet. Die Höhe der Kosten hängt vom Gegenstandswert und dem Aufwand ab. Es können sowohl eine sogenannte Geschäftsgebühr als auch Auslagen und Mehrwertsteuer berechnet werden. Es empfiehlt sich, vorab mit dem Steuerberater über die voraussichtlichen Kosten zu sprechen. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [Bundessteuerberaterkammer](https://www.bstbk.de/de/steuerberater/gebuehren/).

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