Gemäß § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) sind Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit, die ausschließlich zur Straßenunterhaltung und Straßenreinigung... [mehr]
Gemäß § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind bestimmte Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden. Die Steuerbefreiung gilt für folgende Fahrzeugarten: 1. **Zugmaschinen** (z. B. Traktoren), die ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden. 2. **Anhänger**, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden (z. B. für den Transport von Erntegut, Tieren, Betriebsmitteln). 3. **Selbstfahrende Arbeitsmaschinen** und **selbstfahrende Futtermischwagen**, die ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden. **PKW** (Personenkraftwagen) sind von dieser Steuerbefreiung grundsätzlich **ausgeschlossen**. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG gilt also **nicht** für PKW, auch wenn sie im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden. **Jede Art von Anhänger** ist ebenfalls nicht automatisch steuerbefreit. Die Steuerbefreiung gilt nur für Anhänger, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. **Zusammengefasst:** - Steuerbefreit: Zugmaschinen, bestimmte Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen (jeweils ausschließlich für land-/forstwirtschaftliche Zwecke). - Nicht steuerbefreit: PKW, LKW, Busse und andere Fahrzeuge, die nicht explizit im Gesetz genannt sind. **Weitere Informationen:** - [Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 3 Nr. 7](https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg_2002/__3.html) - [Informationen des Zolls zur Kfz-Steuerbefreiung für Landwirte](https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Befreiungen/befreiungen_node.html)
Gemäß § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) sind Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit, die ausschließlich zur Straßenunterhaltung und Straßenreinigung... [mehr]
Die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Betriebe gemäß § 3 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es so nicht. § 3 Nr. 7 EStG regelt keine generelle Steuerbefreiun... [mehr]
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In Deutschland gibt es bestimmte Rechnungen und Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Dazu gehören unter anderem: 1. **Gesundheitsleistungen**: Leistungen von Ärzten, Zahnä... [mehr]
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