Gemäß § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind bestimmte Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben ve... [mehr]
Gemäß § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) sind Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit, die ausschließlich zur Straßenunterhaltung und Straßenreinigung oder zur Müllabfuhr verwendet werden. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Fahrzeugart, also grundsätzlich auch für PKW, LKW, Spezialfahrzeuge usw., **sofern** sie ausschließlich für die genannten Zwecke eingesetzt werden. Im Wortlaut heißt es: > „Fahrzeuge, die ausschließlich zur Straßenunterhaltung und Straßenreinigung oder zur Müllabfuhr verwendet werden.“ Das bedeutet: - Es kommt nicht auf die Fahrzeugart (PKW, LKW, Sonderfahrzeug) an, sondern auf den **ausschließlichen Verwendungszweck**. - Auch PKW können steuerbefreit sein, wenn sie ausschließlich für diese Aufgaben genutzt werden (z. B. ein PKW, der nur für die Straßenreinigung eingesetzt wird). - In der Praxis sind es meist Spezialfahrzeuge (Kehrmaschinen, Müllwagen), aber auch andere Fahrzeuge sind möglich, wenn sie ausschließlich diesen Zwecken dienen. **Wichtig:** Die ausschließliche Nutzung muss nachgewiesen werden. Bei gelegentlicher privater oder anderer Nutzung entfällt die Steuerbefreiung. Weitere Informationen findest du im [Kraftfahrzeugsteuergesetz § 3 Nr. 7](https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg_2002/__3.html).
Gemäß § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind bestimmte Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben ve... [mehr]
Ja, ein Unternehmen kann auch dann vorsteuerabzugsberechtigt sein, wenn es von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit ist. Die Befreiung von diesen Steuern betrifft das Ertragsteuer... [mehr]
§ 6 des NoVA-Gesetzes (Normverbrauchsabgabegesetz, kurz NoVAG) regelt die Steuerbefreiungen und Ausnahmen von der Normverbrauchsabgabe in Österreich. Die NoVA ist eine einmalige Abgabe, die... [mehr]
Die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Betriebe gemäß § 3 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es so nicht. § 3 Nr. 7 EStG regelt keine generelle Steuerbefreiun... [mehr]