Ab welchem Gehalt wird der Solidaritätszuschlag fällig?

Antwort

Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird in Deutschland seit 2021 nur noch von Personen mit höherem Einkommen gezahlt. Für die meisten Steuerzahler ist er entfallen. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag liegen aktuell (Stand 2024) bei: - **Alleinstehende:** Bis zu einer Einkommensteuer von 17.543 € pro Jahr fällt kein Solidaritätszuschlag an. Das entspricht einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 73.000 €. - **Verheiratete (Zusammenveranlagung):** Bis zu einer Einkommensteuer von 35.086 € pro Jahr fällt kein Solidaritätszuschlag an. Das entspricht einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 151.000 €. Erst wenn die Einkommensteuer diese Grenze überschreitet, wird der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) erhoben – und zwar zunächst in einer sogenannten Milderungszone, sodass er nicht sofort in voller Höhe anfällt. **Weitere Informationen findest du z. B. beim Bundesministerium der Finanzen:** [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuern/Soli/2020-12-18-faq-solidaritaetszuschlag.html](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuern/Soli/2020-12-18-faq-solidaritaetszuschlag.html)

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