Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag (Soli) liegt seit 2021 bei einer Einkommensteuer von 16.956 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 33.912 € (bei Zusammenveranlagung, also Ehepa... [mehr]
Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird in Deutschland seit 2021 nur noch von Personen mit höherem Einkommen gezahlt. Für die meisten Steuerzahler ist er entfallen. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag liegen aktuell (Stand 2024) bei: - **Alleinstehende:** Bis zu einer Einkommensteuer von 17.543 € pro Jahr fällt kein Solidaritätszuschlag an. Das entspricht einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 73.000 €. - **Verheiratete (Zusammenveranlagung):** Bis zu einer Einkommensteuer von 35.086 € pro Jahr fällt kein Solidaritätszuschlag an. Das entspricht einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 151.000 €. Erst wenn die Einkommensteuer diese Grenze überschreitet, wird der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) erhoben – und zwar zunächst in einer sogenannten Milderungszone, sodass er nicht sofort in voller Höhe anfällt. **Weitere Informationen findest du z. B. beim Bundesministerium der Finanzen:** [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuern/Soli/2020-12-18-faq-solidaritaetszuschlag.html](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuern/Soli/2020-12-18-faq-solidaritaetszuschlag.html)
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag (Soli) liegt seit 2021 bei einer Einkommensteuer von 16.956 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 33.912 € (bei Zusammenveranlagung, also Ehepa... [mehr]
Den Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) zahlen grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind. Das betrifft insbesondere: - Ar... [mehr]
In Deutschland gilt für Schenkungen und Erbschaften zwischen Eltern und Kindern ein Freibetrag von 400.000 € pro Kind innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG). Überschreitest du die... [mehr]
Der Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten bei Erwerben von Todes wegen beträgt nach § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) **256.000 Euro**. Diese... [mehr]
Wenn du Grundsicherung beziehst, zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld (früher Hartz IV), hast du in der Regel so wenig Einkommen, dass du keine Einko... [mehr]