Wird der Solidaritätszuschlag immer vom Arbeitslosengeld abgezogen?

Antwort

Nein, vom Arbeitslosengeld wird der Solidaritätszuschlag nicht abgezogen. Das Arbeitslosengeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und unterliegt nicht der Einkommensteuer. Daher werden weder Lohnsteuer noch Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer direkt vom Arbeitslosengeld abgezogen. Allerdings kann das Arbeitslosengeld im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehalts bei der Einkommensteuererklärung eine Rolle spielen: Es erhöht den Steuersatz für andere steuerpflichtige Einkünfte, aber es wird nicht direkt besteuert und es werden keine Abzüge wie der Solidaritätszuschlag vorgenommen.

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