Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird in Deutschland seit 2021 nur noch von Personen mit höherem Einkommen gezahlt. Für die meisten Steuerzahler ist er entfallen. Die Freigrenzen fü... [mehr]
Nein, vom Arbeitslosengeld wird der Solidaritätszuschlag nicht abgezogen. Das Arbeitslosengeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und unterliegt nicht der Einkommensteuer. Daher werden weder Lohnsteuer noch Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer direkt vom Arbeitslosengeld abgezogen. Allerdings kann das Arbeitslosengeld im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehalts bei der Einkommensteuererklärung eine Rolle spielen: Es erhöht den Steuersatz für andere steuerpflichtige Einkünfte, aber es wird nicht direkt besteuert und es werden keine Abzüge wie der Solidaritätszuschlag vorgenommen.
Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird in Deutschland seit 2021 nur noch von Personen mit höherem Einkommen gezahlt. Für die meisten Steuerzahler ist er entfallen. Die Freigrenzen fü... [mehr]