Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag (Soli) liegt seit 2021 bei einer Einkommensteuer von 16.956 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 33.912 € (bei Zusammenveranlagung, also Ehepa... [mehr]
Nein, vom Arbeitslosengeld wird der Solidaritätszuschlag nicht abgezogen. Das Arbeitslosengeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und unterliegt nicht der Einkommensteuer. Daher werden weder Lohnsteuer noch Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer direkt vom Arbeitslosengeld abgezogen. Allerdings kann das Arbeitslosengeld im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehalts bei der Einkommensteuererklärung eine Rolle spielen: Es erhöht den Steuersatz für andere steuerpflichtige Einkünfte, aber es wird nicht direkt besteuert und es werden keine Abzüge wie der Solidaritätszuschlag vorgenommen.
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag (Soli) liegt seit 2021 bei einer Einkommensteuer von 16.956 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 33.912 € (bei Zusammenveranlagung, also Ehepa... [mehr]
Den Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) zahlen grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind. Das betrifft insbesondere: - Ar... [mehr]