Wird Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?

Antwort

Pflegegeld nach § 37 SGB XI (also das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung) wird bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII grundsätzlich **nicht als Einkommen angerechnet**. Das bedeutet, das Pflegegeld bleibt bei der Berechnung der Grundsicherung unberücksichtigt. Allerdings gibt es Ausnahmen: Falls das Pflegegeld nicht für den vorgesehenen Zweck (also zur Sicherstellung der Pflege) verwendet wird, kann es in bestimmten Fällen doch angerechnet werden. Auch andere Leistungen, wie z.B. Pflegegeld nach dem Bundesversorgungsgesetz, können anders behandelt werden. Wichtig: **Pflegesachleistungen** oder Kombinationsleistungen werden ebenfalls nicht als Einkommen angerechnet. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber/pflegeleistungen/pflegegeld.html) oder bei [Sozialverbänden](https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/sozialrecht/grundsicherung/7936/grundsicherung_im_alter_und_bei_erwerbsminderung). Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung bei einer Sozialberatungsstelle oder direkt beim zuständigen Sozialamt.

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