Darf man als Rentner mit Grundsicherung selbständig arbeiten?

Antwort

Ja, als Rentner mit Grundsicherung darfst du grundsätzlich selbständig arbeiten. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Anrechnung des Einkommens:** Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit werden auf die Grundsicherung angerechnet. Das bedeutet, dass dein Einkommen aus der Selbständigkeit deine Grundsicherung mindern kann. Es gibt jedoch einen Freibetrag von 100 € monatlich, der anrechnungsfrei bleibt. Darüber hinausgehende Einkünfte werden zu 80 % angerechnet. 2. **Meldepflicht:** Du bist verpflichtet, dem Sozialamt jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sowie die Höhe deiner Einkünfte unverzüglich mitzuteilen. Das Amt kann Nachweise wie Rechnungen, Kontoauszüge oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung verlangen. 3. **Höhe des Einkommens:** Wenn dein Einkommen aus der Selbständigkeit so hoch ist, dass du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst, entfällt der Anspruch auf Grundsicherung. 4. **Sozialversicherung:** Als Selbständiger bist du in der Regel nicht automatisch sozialversichert. Du solltest prüfen, ob und welche Versicherungen (z. B. Krankenversicherung) du weiterhin benötigst. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [Bundesministeriums für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/themen/sozialversicherung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html). Fazit: Eine selbständige Tätigkeit ist möglich, aber du musst die Einkünfte korrekt angeben und mit einer Kürzung der Grundsicherung rechnen, wenn du mehr als den Freibetrag verdienst.

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