Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die älteren Menschen (ab dem Regelrenteneintrittsalter) und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen zusteht, wenn der... [mehr]
Die Übernahme der Kfz-Versicherung durch das Sozialamt im Rahmen der Grundsicherung im Alter ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, sondern ergibt sich aus den allgemeinen Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). **Rechtsgrundlage:** - Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist im SGB XII, insbesondere in den §§ 41 ff. SGB XII geregelt. - Maßgeblich für die Übernahme von Kosten ist § 27a SGB XII („Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“), der die Bedarfe des täglichen Lebens umfasst. - Darüber hinaus können nach § 30 SGB XII („Mehrbedarfe“) und § 31 SGB XII („Einmalige Bedarfe“) weitere Leistungen erbracht werden, wenn ein unabweisbarer Bedarf besteht. **Kfz-Versicherung als besonderer Bedarf:** - Die Kosten für die Kfz-Versicherung sind im Regelbedarf grundsätzlich **nicht** enthalten. - Eine Übernahme ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn das Auto für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder zur Sicherung der Existenz notwendig ist (z. B. bei schwerer Behinderung, fehlender ÖPNV-Anbindung, medizinischer Notwendigkeit). - Die Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug für die Lebensführung unabweisbar notwendig ist (§ 27a Abs. 4 SGB XII: „... soweit im Einzelfall ein Bedarf unabweisbar ist ...“). **Rechtsprechung und Verwaltungspraxis:** - Sozialgerichte haben entschieden, dass die Übernahme der Kfz-Kosten (einschließlich Versicherung) nur in besonderen Ausnahmefällen möglich ist (z. B. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.12.2014, L 8 SO 215/13). - Die Notwendigkeit muss nachgewiesen werden (z. B. ärztliches Attest, Nachweis fehlender Alternativen). **Fazit:** Es gibt **keinen Paragrafen**, der pauschal die Übernahme der Kfz-Versicherung vorsieht. Die Übernahme ist **nur in begründeten Ausnahmefällen** möglich, wenn das Auto für die Lebensführung unabweisbar notwendig ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Sozialamts und muss individuell beantragt und begründet werden. **Weiterführende Informationen:** - [SGB XII – Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/) - [LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil L 8 SO 215/13](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Niedersachsen-Bremen&Datum=18.12.2014&Aktenzeichen=L%208%20SO%20215%2F13) Eine Beratung durch eine Sozialberatungsstelle oder einen Sozialverband kann helfen, die individuelle Situation zu prüfen.
Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die älteren Menschen (ab dem Regelrenteneintrittsalter) und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen zusteht, wenn der... [mehr]
Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII werden die notwendigen Lebenshaltungskosten übernommen. Es gibt sogenannte Mehrbedarfe, die zusätzlich zum Regelbeda... [mehr]
Bei der neuen Grundsicherung (Bürgergeld, ehemals Hartz IV) gelten für Selbständige besondere Regeln bezüglich der Altersvorsorge. Für die Rentenvorsorge gibt es sogenannte &b... [mehr]
Ein Jobcenter muss neue Flyer für die Grundsicherung dann bestellen, wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern und die bisherigen Informationsmaterialien (z. B. zum Bürgergeld... [mehr]
Grundsicherung erhalten Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und deren Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausr... [mehr]
Wie viel Geld eine alleinstehende Person in Deutschland im Monat bekommt, hängt stark von der jeweiligen Lebenssituation ab. Es gibt keinen pauschalen Betrag, der für alle gilt. Hier einige... [mehr]
Sozialämter verzögern Zahlungen an Pflegeheime aus verschiedenen Gründen, die sowohl organisatorische als auch rechtliche Ursachen haben können: 1. **Prüfung der Anspruchsvor... [mehr]
Bei der **Hilfe zur Pflege** nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) prüft das Sozialamt, ob und in welchem Umfang eigenes Vermögen für die Pflegekosten eingesetzt werden muss. Die wich... [mehr]
Ja, als Rentner mit Grundsicherung darfst du grundsätzlich selbständig arbeiten. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Anrechnung des Einkommens:** Einnahmen aus... [mehr]
Der „Absturz“ in die Grundsicherung oder vorgezogene Rente bei Krankheit hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Alter, dem Gesundheitszustand und dem Versiche... [mehr]