Gibt es bei Grundsicherung im Alter einen Mehrbedarf für Kfz?

Antwort

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII werden die notwendigen Lebenshaltungskosten übernommen. Es gibt sogenannte Mehrbedarfe, die zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt werden, z.B. für Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende oder bei kostenaufwändiger Ernährung. Ein Mehrbedarf für ein Kraftfahrzeug (Kfz) ist im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen. Die Kosten für ein Auto (z.B. Unterhalt, Versicherung, Reparaturen) werden in der Regel nicht als Mehrbedarf anerkannt. Grundsätzlich gilt: Die Grundsicherung ist auf das Existenzminimum ausgerichtet und deckt nur notwendige Bedarfe ab. Ausnahmen sind sehr selten und nur in besonderen Härtefällen möglich, etwa wenn das Kfz aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist und keine andere zumutbare Möglichkeit der Mobilität besteht. In solchen Fällen muss dies aber sehr gut begründet und nachgewiesen werden (z.B. durch ein ärztliches Attest). Die Entscheidung liegt im Ermessen des Sozialhilfeträgers. Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter findest du z.B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/themen/sozialversicherung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html). Zusammengefasst: Ein genereller Mehrbedarf für ein Kfz wird bei der Grundsicherung im Alter nicht gewährt. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen kann ein individueller Bedarf anerkannt werden.

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