Wird das Pflegegeld für ein Geschwisterkind als Einkommen der Eltern gerechnet?

Antwort

Nein, das Pflegegeld, das für ein Geschwisterkind gezahlt wird, wird in der Regel **nicht als Einkommen der Eltern angerechnet**. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine zweckgebundene Sozialleistung, die der pflegebedürftigen Person (also dem Kind) zusteht, um die häusliche Pflege sicherzustellen. Es dient nicht dem allgemeinen Lebensunterhalt der Eltern. **Wichtige Hinweise:** - Das Pflegegeld wird dem Pflegebedürftigen gezahlt, meist aber von den Eltern verwaltet, wenn das Kind minderjährig ist. - Bei der Berechnung von Sozialleistungen wie Bürgergeld (ehemals Hartz IV), Wohngeld oder BAföG wird das Pflegegeld in der Regel **nicht als Einkommen der Eltern** berücksichtigt. - Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn das Pflegegeld nicht zweckgebunden verwendet wird oder wenn es um andere spezifische Leistungen geht. Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung bei einer Sozialberatungsstelle oder dem zuständigen Amt. **Quellen:** - [§ 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html) - [Bundesministerium für Gesundheit – Pflegegeld](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber/pflegeleistungen/pflegegeld.html) Für eine individuelle Einschätzung empfiehlt sich die Nachfrage beim zuständigen Amt oder einer Sozialberatungsstelle.

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