Nach § 43 Abs. 4 SGB XII werden bestimmte aufstockende Leistungen, die nach Landesrecht gewährt werden, bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht als Eink...
Nach § 43 Abs. 4 SGB XII werden bestimmte aufstockende Leistungen, die nach Landesrecht gewährt werden, bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht als Eink...