Das bayerische Familiengeld wird bei der Berechnung des Bürgergeldes **nicht als Einkommen angerechnet**. Es handelt sich um eine zweckbestimmte Leistung, die ausdrücklich von der Anrechnung... [mehr]
Das bayerische Familiengeld wird bei der Berechnung des Bürgergeldes **nicht als Einkommen angerechnet**. Es handelt sich um eine zweckbestimmte Leistung, die ausdrücklich von der Anrechnung... [mehr]