Wird das bayerische Familiengeld beim Bürgergeld als Einkommen angerechnet?

Antwort

Das bayerische Familiengeld wird bei der Berechnung des Bürgergeldes **nicht als Einkommen angerechnet**. Es handelt sich um eine zweckbestimmte Leistung, die ausdrücklich von der Anrechnung auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II/Hartz IV) ausgenommen ist. Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 1 Nr. 8 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V), der das Familiengeld als nicht zu berücksichtigendes Einkommen aufführt. Auch das Bundessozialgericht hat dies bestätigt. Weitere Informationen findest du z.B. auf der offiziellen Seite des [Bayerischen Familienministeriums](https://www.stmas.bayern.de/familie/leistungen/familiengeld.php). **Fazit:** Das bayerische Familiengeld bleibt beim Bürgergeld anrechnungsfrei.

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