Das bayerische Familiengeld wird bei der Berechnung des Bürgergeldes **nicht als Einkommen angerechnet**. Es handelt sich um eine zweckbestimmte Leistung, die ausdrücklich von der Anrechnung... [mehr]
Beim Bürgergeld (ehemals Hartz IV) wird das Einkommen des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigt, da ihr als sogenannte Bedarfsgemeinschaft gilt. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, ab der der andere Partner kein Bürgergeld mehr erhält. Stattdessen wird das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft mit dem gemeinsamen Bedarf verglichen. **So funktioniert die Berechnung:** 1. **Bedarf ermitteln:** Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus: - Regelbedarf (2024: z.B. 502 € pro erwachsene Person) - Kosten für Unterkunft und Heizung (angemessene Miete) - ggf. Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende) 2. **Einkommen anrechnen:** Das Einkommen des Lebenspartners wird abzüglich bestimmter Freibeträge (z.B. Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Freibeträge für Erwerbstätige) auf den Bedarf angerechnet. 3. **Anspruch berechnen:** Übersteigt das gemeinsame Einkommen (nach Abzug der Freibeträge) den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft, besteht kein Anspruch auf Bürgergeld. Liegt das Einkommen darunter, wird die Differenz als Bürgergeld gezahlt. **Beispiel:** - Zwei Erwachsene, keine Kinder, angemessene Miete: - Regelbedarf: 2 × 502 € = 1.004 € - Miete: z.B. 600 € - Gesamtbedarf: 1.604 € - Einkommen des Partners: 1.200 € netto - Abzüglich Freibeträge (z.B. ca. 300 € bei Erwerbstätigkeit) - Anrechenbares Einkommen: ca. 900 € - Bürgergeld-Anspruch: 1.604 € (Bedarf) – 900 € (anrechenbares Einkommen) = 704 € **Fazit:** Es gibt keine pauschale Einkommensgrenze. Entscheidend ist, ob das gemeinsame Einkommen nach Abzug der Freibeträge den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft deckt. Erst wenn das Einkommen so hoch ist, dass der gesamte Bedarf gedeckt ist, besteht kein Anspruch mehr auf Bürgergeld. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit: [https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/bedarfsgemeinschaft](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/bedarfsgemeinschaft)
Das bayerische Familiengeld wird bei der Berechnung des Bürgergeldes **nicht als Einkommen angerechnet**. Es handelt sich um eine zweckbestimmte Leistung, die ausdrücklich von der Anrechnung... [mehr]
Ja, es ist möglich, während des Bezugs von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu b... [mehr]
Beim Bürgergeld werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in „angemessener Höhe“ übernommen. Was als angemessen gilt, hängt von der jeweiligen Stadt oder dem La... [mehr]
Die Frist, um nach dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I (ALG I) Bürgergeld zu beantragen, ist grundsätzlich nicht gesetzlich festgelegt. Bürgergeld (früher Arbeitslosengel... [mehr]
Für das Jahr 2026 sind bislang keine konkreten, bereits beschlossenen Änderungen am Bürgergeld bekanntgegeben worden. Die aktuelle Gesetzeslage zum Bürgergeld basiert auf den Refor... [mehr]
Für das Jahr 2024 sind beim Bürgergeld in Deutschland mehrere Änderungen in Kraft getreten oder geplant. Die wichtigsten Anpassungen im Überblick: 1. **Erhöhung der Regels&au... [mehr]
Die Reform des Bürgergelds in Deutschland, die 2023 in Kraft getreten ist, brachte mehrere wichtige Änderungen gegenüber dem bisherigen System (Hartz IV). Hier sind die zentralen Neueru... [mehr]
Bislang gibt es keinen offiziell festgelegten Termin, zu dem das aktuelle Bürgergeld im Jahr 2026 in eine neue Grundsicherung umgewandelt wird. In der politischen Diskussion wird zwar immer wiede... [mehr]
Das Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen in Deutschland und hat damit das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) abg... [mehr]
Im Jahr 2024 beziehen in Deutschland rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Diese Zahl umfasst sowohl erwerbsfähige Leistungsberechtigte als auch deren im Haushalt lebende Angehörige (... [mehr]