Nein, das Pflegegeld, das für ein Geschwisterkind gezahlt wird, wird in der Regel **nicht als Einkommen der Eltern angerechnet**. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine zweckgebundene Sozi... [mehr]
Beim Bürgergeld (ehemals Hartz IV) wird das Einkommen des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigt, da ihr als sogenannte Bedarfsgemeinschaft gilt. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, ab der der andere Partner kein Bürgergeld mehr erhält. Stattdessen wird das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft mit dem gemeinsamen Bedarf verglichen. **So funktioniert die Berechnung:** 1. **Bedarf ermitteln:** Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus: - Regelbedarf (2024: z.B. 502 € pro erwachsene Person) - Kosten für Unterkunft und Heizung (angemessene Miete) - ggf. Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende) 2. **Einkommen anrechnen:** Das Einkommen des Lebenspartners wird abzüglich bestimmter Freibeträge (z.B. Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Freibeträge für Erwerbstätige) auf den Bedarf angerechnet. 3. **Anspruch berechnen:** Übersteigt das gemeinsame Einkommen (nach Abzug der Freibeträge) den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft, besteht kein Anspruch auf Bürgergeld. Liegt das Einkommen darunter, wird die Differenz als Bürgergeld gezahlt. **Beispiel:** - Zwei Erwachsene, keine Kinder, angemessene Miete: - Regelbedarf: 2 × 502 € = 1.004 € - Miete: z.B. 600 € - Gesamtbedarf: 1.604 € - Einkommen des Partners: 1.200 € netto - Abzüglich Freibeträge (z.B. ca. 300 € bei Erwerbstätigkeit) - Anrechenbares Einkommen: ca. 900 € - Bürgergeld-Anspruch: 1.604 € (Bedarf) – 900 € (anrechenbares Einkommen) = 704 € **Fazit:** Es gibt keine pauschale Einkommensgrenze. Entscheidend ist, ob das gemeinsame Einkommen nach Abzug der Freibeträge den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft deckt. Erst wenn das Einkommen so hoch ist, dass der gesamte Bedarf gedeckt ist, besteht kein Anspruch mehr auf Bürgergeld. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit: [https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/bedarfsgemeinschaft](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/bedarfsgemeinschaft)
Nein, das Pflegegeld, das für ein Geschwisterkind gezahlt wird, wird in der Regel **nicht als Einkommen der Eltern angerechnet**. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine zweckgebundene Sozi... [mehr]
Die Empfänger des Bürgergelds in Deutschland sind eine sehr heterogene Gruppe. Das Bürgergeld (seit 2023 Nachfolger von Hartz IV) wird an Menschen gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nic... [mehr]
Hilfe zum Lebensunterhalt und Bürgergeld sind beides staatliche Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums in Deutschland, unterscheiden sich aber in Zielgruppe, Rechtsgrundlage und Voraussetz... [mehr]
Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen unterstützen soll, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten könne... [mehr]
Ob ihr Wohngeld bekommt, hängt von mehreren Faktoren ab: Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Wohnort. Für eine grobe Einschätzung kann man den Wohngeldrechner des Bundesmini... [mehr]
Ein Bürgergeldempfänger in Deutschland hat verschiedene Pflichten, die im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt sind. Zu den wichtigsten Pflichten gehören: 1. **Mitwirkungspflicht:**... [mehr]
Die Voraussetzungen für eine Bürgergeld-Leistung in Deutschland sind: 1. **Mindestalter**: Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und darfst die Regelaltersgrenze für die Rente noch nic... [mehr]
Ob jemand Bürgergeld erhält, obwohl der Partner berufstätig ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gilt beim Bürgergeld (ehemals Hartz IV), dass das Einkommen... [mehr]
Nach § 43 Abs. 4 SGB XII werden bestimmte aufstockende Leistungen, die nach Landesrecht gewährt werden, bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung **nicht als Ei... [mehr]
Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich Personen, die: 1. **Erwerbsfähig** sind (zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter, gesundheitlich in der Lage, mindestens drei Stunden tä... [mehr]