Kann eine Pflegekraft in München Bürgergeld beziehen?

Antwort

Ja, eine Pflegekraft in München kann grundsätzlich Bürgergeld beziehen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) ist eine staatliche Leistung zur Grundsicherung für erwerbsfähige Personen, die ihrenunterhalt nicht nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ob eine Pflegekraft Anspruch auf Bürgergeld hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel: - Höhe des Einkommens: Wenn das Einkommen aus der Tätigkeit als Pflegekraft nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern, kann aufstockend Bürgergeld beantragt werden. - Vermögensverhältnisse: Es gibt Freibeträge für Vermögen, die nicht überschritten werden dürfen. - Bedarfsgemeinschaft: Das Einkommen und Vermögen von Partnern oder anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft wird mit berücksichtigt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/leistungen/buergergeld Auch das Jobcenter München bietet Beratung und Unterstützung: https://www.jobcenter-muenchen.de/ Es empfiehlt sich, eine individuelle Beratung beim Jobcenter in Anspruch zu nehmen, um die persönlichen Voraussetzungen zu klären.

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