Wird das Einkommen des Mannes beim Arbeitslosengeld der Frau angerechnet?

Antwort

Ob das Einkommen des Mannes beim Bezug von Arbeitslosengeld durch die Frau mitgerechnet wird, hängt davon ab, um welche Art von Arbeitslosengeld es sich handelt: **1. Arbeitslosengeld I (ALG I):** Beim Arbeitslosengeld I wird das Einkommen des Partners (also des Mannes) **nicht** berücksichtigt. ALG I ist eine Versicherungsleistung, die sich nach dem vorherigen Einkommen der arbeitslosen Person richtet. **2. Arbeitslosengeld II (ALG II, auch „Hartz IV“ genannt):** Beim Arbeitslosengeld II wird das Einkommen des Partners **mitgerechnet**. ALG II ist eine bedarfsorientierte Leistung. Das bedeutet, das gesamte Einkommen und Vermögen der sogenannten Bedarfsgemeinschaft (dazu zählen Ehepartner oder Lebenspartner) wird berücksichtigt. Verdient der Mann also genug, kann das dazu führen, dass die Frau weniger oder gar kein ALG II erhält. **Fazit:** - Bei ALG I: Einkommen des Mannes wird **nicht** angerechnet. - Bei ALG II: Einkommen des Mannes wird **angerechnet**. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/).

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