Ja, das Arbeitslosengeld I (ALG 1) ist nach oben gedeckelt. Die Höhe des ALG 1 richtet sich nach dem sogenannten Bemessungsentgelt, also dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12... [mehr]
Ja, grundsätzlich ist es möglich, während des Bezugs von Arbeitslosengeld I (ALG I) zu studieren. Allerdings gibt es dabei wichtige Einschränkungen: 1. **Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt:** Um ALG I zu erhalten, musst du dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Das bedeutet, du musst bereit und in der Lage sein, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten und an Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit teilzunehmen. 2. **Art des Studiums:** Ein Vollzeitstudium ist in der Regel nicht mit dem Bezug von ALG I vereinbar, da du dann dem Arbeitsmarkt nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehst. Ein Teilzeitstudium oder ein Studium, das du nebenbei betreibst (z. B. Abend- oder Fernstudium), kann hingegen möglich sein, solange du die oben genannte Verfügbarkeit sicherstellst. 3. **Meldepflicht:** Du bist verpflichtet, der Agentur für Arbeit dein Studium anzuzeigen. Die Agentur prüft dann, ob du weiterhin Anspruch auf ALG I hast. **Fazit:** Ein Studium während des Bezugs von ALG I ist nur möglich, wenn du dem Arbeitsmarkt weiterhin in dem geforderten Umfang zur Verfügung stehst. Bei einem Vollzeitstudium ist das in der Regel nicht der Fall, bei einem Teilzeit- oder Fernstudium kann es möglich sein. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/). Es empfiehlt sich, vor Aufnahme des Studiums ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit zu führen.
Ja, das Arbeitslosengeld I (ALG 1) ist nach oben gedeckelt. Die Höhe des ALG 1 richtet sich nach dem sogenannten Bemessungsentgelt, also dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12... [mehr]
Beim Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) in Deutschland darfst du monatlich bis zu **165 Euro** anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles, was darüber hinausgeht, wird auf das Arbeitslosengeld anger... [mehr]
Für den erhöhten Leistungssatz beim Arbeitslosengeld (67 % statt 60 %) ist entscheidend, ob du mindestens ein Kind hast, für das du kindergeldberechtigt bist und das in deinem Haushalt... [mehr]
In Deutschland richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes I (ALG I) nach dem vorherigen Einkommen. Grundsätzlich beträgt das Arbeitslosengeld: - 60 % des pauschalierten Nettoentgelts... [mehr]
Ob das Einkommen des Mannes beim Bezug von Arbeitslosengeld durch die Frau mitgerechnet wird, hängt davon ab, um welche Art von Arbeitslosengeld es sich handelt: **1. Arbeitslosengeld I (ALG I):... [mehr]
Hier sind einige Beispiel-Fragen für ein Glücksrad-Quiz zum Thema Jobcenter: 1. **Was ist die Hauptaufgabe des Jobcenters?** a) Vermittlung von Arbeitsuchenden und Auszahlung von Leistung... [mehr]
Wenn das Arbeitslosengeld (ALG I) gesperrt ist, zum Beispiel wegen einer sogenannten Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld wäh... [mehr]
Ob du Arbeitslosengeld beziehen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von deinem eigenen Einkommen und Vermögen sowie von den Regelungen in deinem Land. In Deutschland be... [mehr]
Ja, Mieteinnahmen können beim Arbeitslosengeld angerechnet werden. Wenn du Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) erhältst, werden Mieteinnahmen als Einkommen betrachtet und können zu ei... [mehr]
Um Informationen darüber zu erhalten, wie sich das Arbeitslosengeld zusammensetzt, kannst du folgende Schritte unternehmen: 1. **Online-Recherche**: Besuche offizielle Webseiten, wie die der Bun... [mehr]