Werden Mieteinnahmen vom Arbeitslosengeld abgezogen?

Antwort

Ja, Mieteinnahmen können beim Arbeitslosengeld angerechnet werden. Wenn du Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) erhältst, werden Mieteinnahmen als Einkommen betrachtet und können zu einer Reduzierung des Arbeitslosengeldes führen. Es gibt jedoch Freibeträge und Regelungen, die je nach individueller Situation variieren können. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten.

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