Die Höhe des Arbeitslosengeldes II (auch Hartz IV genannt) setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Grundsätzlich erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Regelbedarf... [mehr]
Wenn das Arbeitslosengeld (ALG I) gesperrt ist, zum Beispiel wegen einer sogenannten Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld während dieser Zeit. Allerdings kann in bestimmten Fällen Sozialhilfe (bzw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII) oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II, SGB II) beantragt werden. **Wichtige Punkte:** - **Bürgergeld (SGB II):** Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, kann Bürgergeld beantragen. Allerdings wird auch hier geprüft, warum das Arbeitslosengeld gesperrt wurde. Bei einer Sperrzeit wegen "sozialwidrigem Verhalten" (z.B. selbstverschuldete Kündigung) kann das Jobcenter das Bürgergeld ebenfalls für die Dauer der Sperrzeit kürzen oder ganz verweigern (§ 31 SGB II). - **Sozialhilfe (SGB XII):** Wer nicht erwerbsfähig ist, kann Sozialhilfe beantragen. Auch hier wird geprüft, ob ein Anspruch besteht und ob die Sperrzeit selbst verschuldet wurde. **Fazit:** Ein genereller Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld während einer ALG-I-Sperrzeit besteht nicht automatisch. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die Gründe für die Sperrzeit und die persönliche Bedürftigkeit. Es empfiehlt sich, eine Beratungsstelle (z.B. Sozialverband, Caritas, Diakonie) oder das zuständige Jobcenter/Sozialamt aufzusuchen, um die individuelle Situation zu klären. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitslosigkeit/arbeitslosengeld.html) und beim [Jobcenter](https://www.arbeitsagentur.de/jobcenter).
Die Höhe des Arbeitslosengeldes II (auch Hartz IV genannt) setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Grundsätzlich erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Regelbedarf... [mehr]
Beim Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) in Deutschland darfst du monatlich bis zu **165 Euro** anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles, was darüber hinausgeht, wird auf das Arbeitslosengeld anger... [mehr]
Für den erhöhten Leistungssatz beim Arbeitslosengeld (67 % statt 60 %) ist entscheidend, ob du mindestens ein Kind hast, für das du kindergeldberechtigt bist und das in deinem Haushalt... [mehr]
In Deutschland richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes I (ALG I) nach dem vorherigen Einkommen. Grundsätzlich beträgt das Arbeitslosengeld: - 60 % des pauschalierten Nettoentgelts... [mehr]
Ob das Einkommen des Mannes beim Bezug von Arbeitslosengeld durch die Frau mitgerechnet wird, hängt davon ab, um welche Art von Arbeitslosengeld es sich handelt: **1. Arbeitslosengeld I (ALG I):... [mehr]
Grundsicherung erhalten Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und deren Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausr... [mehr]
Beim Bezug von Sozialhilfe und Eingliederungshilfe in Deutschland gilt das sogenannte „Schonvermögen“. Das bedeutet, dass bestimmte Vermögenswerte nicht für den Lebensunterh... [mehr]
Wenn der Lebensunterhalt grundsätzlich nicht gesichert ist, solltest du schnell handeln, um deine Existenz zu sichern. In Deutschland gibt es verschiedene staatliche Hilfen und Unterstützung... [mehr]
Sozialhilfe erhält man in Deutschland nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. **Bedürftigkeit**: Du kannst deinen Lebensu... [mehr]
Hier sind einige Beispiel-Fragen für ein Glücksrad-Quiz zum Thema Jobcenter: 1. **Was ist die Hauptaufgabe des Jobcenters?** a) Vermittlung von Arbeitsuchenden und Auszahlung von Leistung... [mehr]