Beim Bürgergeld werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in „angemessener Höhe“ übernommen. Was als angemessen gilt, hängt von der jeweiligen Stadt oder dem La... [mehr]
Ja, es ist möglich, während des Bezugs von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: **1. Anzeige der Selbstständigkeit:** Du musst dem Jobcenter deine selbstständige Tätigkeit vor Aufnahme melden. Das Jobcenter prüft dann, ob und in welchem Umfang du weiterhin Anspruch auf Bürgergeld hast. **2. Anrechnung des Einkommens:** Einkünfte aus der Selbstständigkeit werden auf das Bürgergeld angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge: - Grundfreibetrag: 100 Euro monatlich sind anrechnungsfrei. - Zusätzlich sind 20 % des Einkommens zwischen 100 und 1.000 Euro sowie 10 % zwischen 1.000 und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro bei Kindern im Haushalt) anrechnungsfrei. **3. Nachweise und Prognose:** Du musst dem Jobcenter eine realistische Prognose über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben vorlegen (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums (in der Regel 6 Monate) erfolgt eine genaue Abrechnung anhand der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. **4. Förderung:** Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du vom Jobcenter Unterstützung erhalten, z. B. Einstiegsgeld oder Zuschüsse zu Sachkosten. Diese Förderungen sind jedoch Ermessensleistungen und müssen beantragt werden. **5. Haupt- oder Nebenerwerb:** Die Selbstständigkeit kann im Neben- oder Haupterwerb ausgeübt werden. Wenn du hauptberuflich selbstständig bist und deinen Lebensunterhalt selbst sichern kannst, entfällt der Anspruch auf Bürgergeld. **6. Sozialversicherung:** Als Selbstständiger bist du in der Regel nicht mehr über das Jobcenter krankenversichert, sondern musst dich selbst um deine Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Das Jobcenter kann aber Zuschüsse zu den Beiträgen zahlen, wenn du weiterhin Bürgergeld erhältst. **7. Mitwirkungspflichten:** Du bist verpflichtet, alle Änderungen (z. B. Einkommenssteigerungen) dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. **Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit:** [https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld-selbststaendigkeit](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld-selbststaendigkeit) Es empfiehlt sich, vor Aufnahme der Selbstständigkeit ein Beratungsgespräch beim Jobcenter zu führen, um individuelle Fragen zu klären und mögliche Förderungen zu besprechen.
Beim Bürgergeld werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in „angemessener Höhe“ übernommen. Was als angemessen gilt, hängt von der jeweiligen Stadt oder dem La... [mehr]
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Für das Jahr 2024 sind beim Bürgergeld in Deutschland mehrere Änderungen in Kraft getreten oder geplant. Die wichtigsten Anpassungen im Überblick: 1. **Erhöhung der Regels&au... [mehr]
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Das Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen in Deutschland und hat damit das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) abg... [mehr]
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Im Bürgergeld-Regelsatz ist ein bestimmter Anteil für verschiedene Lebensbereiche vorgesehen, darunter auch für Lebensmittel. Laut den offiziellen Berechnungen des Bundesministeriums f&... [mehr]