Nein, das Pflegegeld, das für ein Geschwisterkind gezahlt wird, wird in der Regel **nicht als Einkommen der Eltern angerechnet**. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine zweckgebundene Sozi... [mehr]
Ob ihr Wohngeld bekommt, hängt von mehreren Faktoren ab: Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Wohnort. Für eine grobe Einschätzung kann man den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nutzen: [Wohngeldrechner](https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html) Für Gütersloh (Mietstufe III, Stand 2024) gilt: - 2 Personen im Haushalt - 600 € Kaltmiete (ohne Heiz- und Nebenkosten) - Monatliches Bruttoeinkommen zusammen: 2.400 € Das relevante Einkommen für das Wohngeld ist das **bereinigte Bruttoeinkommen** (nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und ggf. Freibeträgen). Das tatsächliche Wohngeld hängt also davon ab, wie hoch euer anrechenbares Einkommen nach diesen Abzügen ist. **Grobe Einschätzung:** Mit einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 2.400 € und einer Kaltmiete von 600 € liegt ihr vermutlich knapp an der Grenze oder leicht darüber, sodass ein Wohngeldanspruch eher unwahrscheinlich ist. Das hängt aber stark von euren individuellen Abzügen (z.B. Werbungskosten, Versicherungen, Kinderfreibeträge) ab. **Empfehlung:** Tragt eure genauen Daten in den oben genannten Wohngeldrechner ein oder wendet euch direkt an das Wohngeldamt in Gütersloh. Dort kann man euch anhand eurer Unterlagen eine verbindliche Auskunft geben. Weitere Infos: [Wohngeld – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen](https://www.bmwsb.bund.de/wohngeld)
Nein, das Pflegegeld, das für ein Geschwisterkind gezahlt wird, wird in der Regel **nicht als Einkommen der Eltern angerechnet**. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine zweckgebundene Sozi... [mehr]
Beim Bürgergeld (ehemals Hartz IV) wird das Einkommen des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigt, da ihr als sogenannte Bedarfsgemeinschaft g... [mehr]
Wohngeld wird in der Regel am Anfang eines Monats im Voraus ausgezahlt. Das bedeutet, dass du das Wohngeld für den jeweiligen Monat bereits zu Beginn dieses Monats erhältst. Die genaue Ausza... [mehr]
Nach § 43 Abs. 4 SGB XII werden bestimmte aufstockende Leistungen, die nach Landesrecht gewährt werden, bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung **nicht als Ei... [mehr]
Ob du Arbeitslosengeld beziehen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von deinem eigenen Einkommen und Vermögen sowie von den Regelungen in deinem Land. In Deutschland be... [mehr]
Um dich vom Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abzumelden und stattdessen Wohngeld zu beantragen, solltest du folgende Schritte beachten: 1. **Informiere das Jobcenter**: Setze dich mit deinem... [mehr]
Ein Nachteil eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) kann sein, dass die finanzielle Vergütung oft gering ist. Viele FSJ-Stellen bieten nur ein Taschengeld, das nicht ausreicht, um die Lebenshal... [mehr]
Im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) werden verschiedene Einkommensarten berücksichtigt, die bei der Berechnung von Sozialleistungen relevant sind. Dazu gehören: 1. **Einkommen aus Erwerbst&au... [mehr]