Haben wir als Zwei-Personen-Haushalt in Gütersloh mit 2400 € Einkommen und 600 € Kaltmiete Anspruch auf Wohngeld?

Antwort

Ob ihr Wohngeld bekommt, hängt von mehreren Faktoren ab: Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Wohnort. Für eine grobe Einschätzung kann man den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nutzen: [Wohngeldrechner](https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html) Für Gütersloh (Mietstufe III, Stand 2024) gilt: - 2 Personen im Haushalt - 600 € Kaltmiete (ohne Heiz- und Nebenkosten) - Monatliches Bruttoeinkommen zusammen: 2.400 € Das relevante Einkommen für das Wohngeld ist das **bereinigte Bruttoeinkommen** (nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und ggf. Freibeträgen). Das tatsächliche Wohngeld hängt also davon ab, wie hoch euer anrechenbares Einkommen nach diesen Abzügen ist. **Grobe Einschätzung:** Mit einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 2.400 € und einer Kaltmiete von 600 € liegt ihr vermutlich knapp an der Grenze oder leicht darüber, sodass ein Wohngeldanspruch eher unwahrscheinlich ist. Das hängt aber stark von euren individuellen Abzügen (z.B. Werbungskosten, Versicherungen, Kinderfreibeträge) ab. **Empfehlung:** Tragt eure genauen Daten in den oben genannten Wohngeldrechner ein oder wendet euch direkt an das Wohngeldamt in Gütersloh. Dort kann man euch anhand eurer Unterlagen eine verbindliche Auskunft geben. Weitere Infos: [Wohngeld – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen](https://www.bmwsb.bund.de/wohngeld)

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